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Berthold Busch IW-Report Nr. 39 17. August 2020 Brexit und Außenhandel

Auch wenn die Briten die Europäische Union bereits zum 31. Januar 2020 verlassen haben, ist ein „harter Brexit“ insofern noch nicht vom Tisch, als sich die beiden Parteien noch nicht auf ein Abkommen über die künftigen wirtschaftlichen Beziehungen geeinigt haben.

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Auch wenn die Briten die Europäische Union bereits zum 31. Januar 2020 verlassen haben, ist ein „harter Brexit“ insofern noch nicht vom Tisch, als sich die beiden Parteien noch nicht auf ein Abkommen über die künftigen wirtschaftlichen Beziehungen geeinigt haben.

Die Verhandlungen haben bisher noch kaum Ergebnisse erbracht. Mehrere Streitpunkte stehen einer Einigung bislang im Weg. Hierzu zählen die Art des Abkommens, unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie weit das Vereinigte Königreich die Wettbewerbsbedingungen der Europäischen Union übernehmen und beibehalten muss, die Ausgestaltung der Ursprungsregeln und der künftige Zugang zu den Fischereigründen in den britischen Gewässern. Die mit den Vorbereitungen des Brexits verbundenen Unsicherheiten und die Ungewissheit darüber, ob die Europäische Union und das Vereinigte Königreich sich auf ein Freihandelsabkommen einigen können, hat dem deutsch-britischen Außenhandel schon zugesetzt. Während in der langen Frist von 1991 bis 2015 die deutschen Ausfuhren in das Vereinigte Königreich im Jahresdurchschnitt um über 5 Prozent anstiegen, ergab sich für die letzten vier Jahre ein jahresdurchschnittliches Minus von 3 Prozent. Bei den einzelnen Warengruppen mussten besonders Kraftfahrzeuge und -teile bei den Ausfuhren und Einfuhren einen Rückgang des Austauschs verzeichnen. Ihre Position gut verteidigt haben dagegen der Maschinenbau und elektrische Ausrüstungen. Die Corona-Pandemie hat den deutsch-britischen Außenhandel zusätzlich belastet. Dies zeigt ein Vergleich der Exporte und Importe in den ersten vier Monaten des Jahres 2020 mit den entsprechenden Vorjahresperioden. Aber auch hier ist das Bild nicht immer einheitlich.

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