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(© Foto: Mariska Hanegraaf - Fotolia)
Bund-Länder-Finanzstreit IW-Nachricht 29. April 2015

Vorschläge gehen am Kernproblem vorbei

Die Verhandlungen über eine Neuregelung der Finanzen zwischen Bund und Ländern schienen ziemlich festgefahren. Nun kommt endlich etwas Bewegung in die Debatte – doch leider denken die Politiker viel zu engstirnig. Denn einfach einen Verteilungsschlüssel zu ändern, reicht nicht aus. Eine grundlegende Reform des Steuersystems ist bitter nötig.

Das heutige Steuersystem scheint ähnlich organisiert wie die Erde kurz nach dem Urknall. Beispiel Erbschaftssteuer: Der Bund ist für die Gesetzgebung zuständig, die Einnahmen fließen aber den Ländern zu. Beispiel Länderfinanzausgleich: Von jedem zusätzlichen Euro aus Steuern verbleibt nur ein kleiner Teil in dem Land, das den Euro erwirtschaftet hat.

Das Auslaufen des Solidarpakts II und damit auch des Solis im Jahr 2019 setzt die Politik nun unter Handlungsdruck. Denn in der Folge müssen die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den 16 Ländern ab 2020 neu geordnet werden. In der Debatte zeigt sich indes immer wieder ein wohlbekanntes Muster: Die Politiker mahnen die Dringlichkeit einer Reform an, doch sobald sie Gefahren für die eigenen Einnahmen wittern, lehnen sie einen Vorschlag ab.

Mehrere Länderchefs und Bundesfinanzminister Schäuble wollten den Soli in die Einkommenssteuer integrieren. Doch Bundeskanzlerin Merkel und CSU-Chef Seehofer wollen ihn bis 2030 wirklich beerdigen, entsprechend ist die Suche nach einer anderen Lösung des Steuerwirrwarrs wieder in vollem Gange.

Bundesfinanzminister Schäuble will jetzt die Länder locken, indem er einfach allen mehr Geld verspricht. Statt einer Beteiligung an den Einnahmen aus dem Soli, ist es dieses Mal ein höherer Anteil aus der Umsatzsteuer, die zwischen Bund und Ländern aufgeteilt wird. Der Bund würde also zugunsten der Länder verzichten. Angesichts der derzeitigen Haushaltsüberschüsse auf Bundesebene scheint das nicht ganz abwegig zu sein.

Also alles gut? Weit gefehlt. Leider überdeckt Schäubles vermeintlich honoriger Ansatz nur ein weiteres Mal das Kernproblem: Die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern sind so undurchsichtig und komplex, dass es für eine echte Reform mehr bedarf, als einen Verteilungsschlüssel zu ändern. Der einfachste Weg ist in diesem Fall nicht der beste. Ob ein Bundesland die Schuldenbremse einhält, darf nicht von einem Verteilungsschlüssel abhängen, sondern von der Qualität der Finanzpolitik auf Ebene des Landes und seiner Gemeinden.

Dafür muss die Politik die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern grundlegend klären. Im Ergebnis brauchen die Länder in den Augen des IW Köln mehr Spielraum in der Steuerpolitik. Sie sollten die Möglichkeit haben, Zuschläge auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer zu erheben und dann autonom darüber entscheiden dürfen, was sie mit diesen Mehreinnahmen tun. Nur auf diesem Weg würden Kompetenzen und Verantwortung für den Wähler klar nachvollziehbar sein – und er könnte selbst mitentscheiden, wie hoch die (Steuer-)Rechnung ist, die er später zahlen muss.

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