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(© Foto: Teka77/iStock)
Susanna Kochskämper / Jochen Pimpertz IW-Nachricht 30. November 2017

Bürgerversicherung: Bitte keine Schnellschüsse

Die aktuelle SPD-Forderung nach einer Bürgerversicherung löst kaum die drängenden Probleme der Gesetzlichen Krankenversicherung. Selbst erste Schritte, wie die Abschaffung der Zusatzbeiträge oder eine Beitragspflicht auf Mieteinnahmen, würden die Beitragssätze kaum sinken lassen.

Auch im vierten Bundestagswahlkampf in Folge wurde die Bürgerversicherung als Gegenentwurf zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beworben. Bei diesem Modell zahlen alle Bürger unter Einbeziehung aller Einkunftsarten Beiträge in die Gesetzliche Krankenversicherung und haben alle gleichermaßen Anspruch auf gleiche Leistungen im Versicherungsfall.

Im Vorfeld der möglichen schwarz-roten Koalitionssondierungen haben die Sozialdemokraten die Bürgerversicherung wieder auf die aktuelle Tagesordnung gesetzt. Tatsächlich lässt es sich nur historisch erklären, warum das deutsche Krankenversicherungssystem zweigeteilt in die Gesetzliche und die Private Krankenversicherung (PKV) ist. Aber genau hier liegt die Crux. Denn wenn man danach fragt, welche Probleme die GKV aktuell plagen und wo die Herausforderungen in der Zukunft liegen werden, dann kann die Antwort nicht „mehr GKV“ heißen:

  • Seit Jahrzehnten steigen die Pro-Kopf-Ausgaben der GKV stärker als die beitragspflichtigen Einnahmen – im Durchschnitt um mehr als einen Prozentpunkt pro Jahr. Dabei erodiert die Bemessungsgrundlage keineswegs, vergleicht man ihre Entwicklung mit dem Wachstum der durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter oder mit dem Volkseinkommen pro Kopf.
  • Die gute Beschäftigungslage sorgt auch in der GKV für sprudelnde Einnahmen, für 2018 darf deshalb sogar mit einer leichten Entlastung bei Zusatzbeitrag gerechnet werden. Probleme bereitet vielmehr die Verteilung der Einnahmen an die Krankenkassen. Denn statt einen Wettbewerb um die bestmögliche Versorgung scheint der Risikostrukturausgleich die Kassen zu einem Wettbewerb um die höchsten Zuschläge zu reizen.
  • Längerfristig werden aber der medizinisch-technische Fortschritt und die Bevölkerungsalterung das umlagefinanzierte System vor gravierende Herausforderungen stellen. Allein der demografische Wandel wird – gemessen in heutigen Werten und ohne grundlegende Reformen – zu einer Finanzierungslücke von fast 36 Milliarden Euro im Jahr 2030 führen, Tendenz steigend.
  • Diese Entwicklung birgt auch für die Akzeptanz des Solidaritätsprinzips in der GKV Risiken. Denn in einer alternden Bevölkerung müssen junge GKV-Mitglieder künftig höhere Solidarlasten schultern als heutige Mitglieder gleichen Alters. Ob diese Lastverschiebung von künftigen Generationen widerstandslos akzeptiert wird, steht aber in den Sternen.
  • Ein vollständiger Systemwechsel, also die Abschaffung der privaten Krankenvollversicherung zugunsten einer umlagefinanzierten Bürgerversicherung, scheint kurzfristig ohnehin nicht möglich. Aber erste Schritte in diese Richtung werden bereits diskutiert, insbesondere mit dem Ziel, die Einnahmenseite der GKV zu stärkten:
  • Wollte man zum Beispiel die Mieteinnahmen privater Haushalte der Beitragspflicht unterwerfen – ein Vorschlag, der aus den Reihen von Bündnis 90/Die Grünen im Umfeld der Jamaika-Koalitionen aufkam –, so läge das Entlastungspotenzial im besten Fall bei gerade einmal 0,3 Prozentpunkten des Beitragssatzes. Aber die Anreizeffekte auf den Mietwohnungsmarkt wären in jedem Fall kontraproduktiv.
  • Auch die Abschaffung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags und dessen Umwandlung in einen paritätisch finanzierten Beitragssatz belastet die wirtschaftliche Entwicklung und den Arbeitsmarkt.

Statt die beiden konkurrierenden Systeme der GKV und der privaten Krankenversicherung (PKV) gegeneinander auszuspielen, sollte die politische Kraft auf eine gemeinsame Vision zielen. Der Risikoausgleich zwischen gesünderen und krankheitsanfälligeren Mitgliedern der GKV wird in weiten Teilen der Bevölkerung hoch geschätzt. Aber auch die in der PKV versicherten Bürger leisten einen solidarischen Beitrag. Denn in der kapitalgedeckten Alternative können alterungsbedingt steigende Ausgaben nicht auf die Mitglieder nachfolgender Generationen überwälzt werden. Es macht also durchaus Sinn, gemeinsame Anstrengungen mit Blick auf den Erhalt beider Vorteile zu unternehmen, statt die Unvollkommenheiten des einen Systems durch die Unvollkommenheiten des anderen zu ersetzen.

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Herausforderung für die Gesetzliche Kranken- und für die soziale Pflegeversicherung
Susanna Kochskämper IW-Report Nr. 8 27. März 2017

Alternde Bevölkerung: Herausforderung für die Gesetzliche Kranken- und für die soziale Pflegeversicherung

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Susanna Kochskämper / Jochen Pimpertz IW-Trends Nr. 1 25. März 2015

Welche Umverteilungseffekte deckt das Solidaritätsprinzip in der GKV ab?

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Martin Beznoska / Jochen Pimpertz IW-Kurzbericht Nr. 83 24. November 2017

GKV-Beiträge auf Mieteinnahmen sorgen kaum für Entlastung

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Martin Beznoska / Galina Kolev / Jochen Pimpertz IW-Policy Paper Nr. 15 23. August 2017

Makroökonomische Effekte einer paritätischen Beitragsfinanzierung: Eine Analyse aktueller Reformvorschläge für die Gesetzliche Kranken- und die soziale Pflegeversicherung

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