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IW-Nachricht 22. April 2015 Jochen Pimpertz

Präventionsgesetz: Fragwürdige Regeln

Der Gesundheitsminister will mehr Prävention. Dafür zahlen sollen ausschließlich die gesetzlichen Krankenkassen. Dabei ist unklar, ob sich die Maßnahmen überhaupt rechnen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe möchte den Krankenkassen zusätzliche Präventionsanstrengungen verordnen. Sein Kalkül: Mehr Prävention – sei es die Aufklärung über gesunde Ernährung, die Früherkennung von Krankheiten oder der Gesundheitsschutz – führt mittelfristig zu geringeren Ausgaben für das Gesundheitswesen. Für die Kosten sieht er die gesetzlichen Krankenkassen und damit die Beitragszahler in der Pflicht. Laut Gesetzesentwurf sollen die Kassen bis zu 240 Millionen Euro zusätzlich investieren. Mit diesen Mitteln sollen sie insbesondere die „Prävention in den Lebenswelten“ stärken – also in Kindergärten, Schulen und Betrieben.

Doch dieser Plan ist aus verschiedenen Gründen fragwürdig:

  • 35 Millionen Euro der vorgesehenen Mittel soll die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhalten. Weshalb aber die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen ohne Zutun der privaten Kassen zusätzliche gesundheitliche Aufklärung finanzieren sollen, ist nicht einzusehen. Der Nutzen hieraus kommt allen zugute. Gesundheitliche Aufklärung ist zudem eine Kernaufgabe der Bundeszentrale, die sie aus ihrem steuerfinanzierten Budget selber zu leisten hat. Für die Erweiterung ihres Aufgabenkatalogs ist höchstens der Finanzminister zuständig, keineswegs aber der Beitragszahler.
  • Darüber hinaus ist unklar, ob sich Präventionsmaßnahmen immer rechnen. Bei der sogenannten Primärprävention, also der Vermeidung von Krankheiten durch gesundheitsbewusstes Verhalten, ist die Studienlage dünn. Zwar weisen einige Studien auf einen positiven Einfluss präventiver Maßnahmen auf die Gesundheit hin. Die Frage nach den Kosten stellen aber die wenigsten – darauf verweisen selbst die im Gesetzentwurf zitierten Quellen. Dass sich Prävention grundsätzlich selbst finanziert oder sogar Gewinn abwirft, ist keinesfalls klar.
  • Aktuell werden jährlich 3,81 Euro pro Versicherten für Prävention ausgegeben, der Gesetzesentwurf sieht 7 Euro vor. Doch woher wissen wir, dass dieser Betrag optimal ist? Vielleicht sind bereits 4 Euro schon zu viel, gemessen an den Kosten und dem Erfolg präventiver Maßnahmen.

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