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IW-Nachricht 16. März 2015 Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern

Äpfel: Birnen

Die unbereinigte Lohnlücke betrug 2014 laut Statistischem Bundesamt 22 Prozent. Als Aufreger taugt diese Differenz der Durchschnittslöhne von Frauen und Männern aber nicht mehr, als Legitimierung für ein Entgelttransparenzgesetz erst recht nicht. Denn die Entgeltunterschiede spiegeln lediglich unterschiedliche Merkmale berufstätiger Frauen und Männer wider.

Alle Jahre wieder wird am „Equal Pay Day“ auf den unbereinigten Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern aufmerksam gemacht – und zwar an dem Tag, an dem der Unterschied durch die Frauen im Folgejahr „abgearbeitet“ wurde. In diesem Jahr ist das nach 80 Kalendertagen, also am 20. März 2015 der Fall.

Als Aufreger sind die 22 Prozent aber nicht geeignet, reduziert sich der Verdienstunterschied doch merklich, wenn Faktoren wie Berufs- und Arbeitgeberwahl, Merkmale der Arbeitsplätze sowie Entscheidungen über den Umfang der Arbeitszeit und Erwerbspausen berücksichtigt werden. Früheren Analysen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln, aber auch des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels haben bereits ausführlich gezeigt: Die Entgeltlücke lässt sich nahezu vollständig durch diese Faktoren erklären.

Anlass für den Gesetzgeber, die Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, über Entgelte Auskunft zu erteilen, gibt es daher objektiv betrachtet nicht. Auch die Vorstellung, Frauen würden systematisch bei der Lohnfindung gegenüber Männern benachteiligt, ist abwegig. Denn: Tarifverträge sind grundsätzlich geschlechtsneutral und Unternehmen sind darauf bedacht, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die gezahlten Löhne als fair empfinden und Gehaltsunterschiede als sachgerecht akzeptieren. Unfaire Praktiken kommen ohnehin ans Licht und führen zu Enttäuschungen und Sanktionen seitens der Betroffenen, denn die wechseln das Unternehmen oder leisten weniger.

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