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Michael Voigtländer IW-Nachricht 4. September 2018

Steigende Mieten: Dem Wohngeld fehlt die Dynamik

Die Mieten und Wohnungspreise in Deutschland steigen immer weiter, insbesondere in den Großstädten. Trotzdem gibt es weniger Wohngeldempfänger. Das liegt daran, dass diese Sozialleistung falsch konstruiert ist.

Laut Statistischem Bundesamt haben im vergangenen Jahr 592.000 Haushalte Wohngeld erhalten – das waren 6,2 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Besonders drastisch war der Rückgang in Hessen mit knapp zwölf Prozent und in Hamburg mit rund elf Prozent. Der Zuschuss soll einkommensschwachen Haushalten helfen, die Miete besser zu stemmen. Das Wohngeld ist so bemessen, dass die Haushalte nur 30 Prozent des Nettoeinkommens für die Miete aufwenden müssen.

Die aktuelle Entwicklung erscheint unverständlich, schließlich steigen die Mieten gerade in Großstädten wie Hamburg immer weiter. Doch die Erklärung für den Rückgang ist einfach: Das Wohngeld erhöht sich erst, wenn es reformiert wird. Bei der Grundsicherung ist das anders: Die Bundesregierung berechnet sie regelmäßig neu und orientiert sich dabei auch an steigenden Preisen und Gehältern. Dadurch haben viele Haushalte, die zuvor Wohngeld erhalten haben, wieder Anspruch auf Grundsicherung. Andere fallen aus der Förderung, weil ihre Einkommen steigen. Grundsätzlich können Haushalte nur eines bekommen: entweder das Wohngeld oder die Grundsicherung.

Bis zur nächsten Reform kann es noch dauern. Das IW schätzt, dass die Zahl der Wohngeldhaushalte bis 2022 sogar auf weniger als 400.000 sinken könnte – das wären fast 200.000 weniger als heute. Turnusmäßig erfolgen Reformen nur alle sieben Jahre, das nächste Mal also 2023.

Im Vergleich mit dem sozialen Wohnungsbau bietet das Wohngeld grundsätzlich entscheidende Vorteile. Die Leistungen kommen tatsächlich nur Haushalten mit geringen Einkommen zugute, jeder hat einen Rechtsanspruch darauf. Damit hilft diese Sozialleistung ganz entscheidend dabei, Haushalte in angespannten Wohnungsmärkten zu entlasten. Um diese Aufgabe aber vollständig erfüllen zu können, muss das Wohngeld künftig jährlich automatisch angepasst werden – ähnlich wie bei der Grundsicherung.

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