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(© Foto: GettyImages)
Martin Beznoska IW-Nachricht 27. August 2023

Mehrwertsteuer auf alkoholfreie Getränke: Schluck und weg

Auf viele Grundnahrungsmittel erhebt der Staat sieben statt 19 Prozent Mehrwertsteuer. Ausgenommen sind bisher allerdings die meisten alkoholfreien Getränke wie Säfte, Sojamilch oder Mineralwasser. Ein einheitlich niedriger Satz würde den Staat vier Milliarden Euro kosten und vor allem Menschen mit geringem Einkommen zugutekommen, zeigen Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).

Die Mehrwertsteuer bleibt für viele ein Mysterium. Bei manchen Lebensmitteln gilt der reduzierte Satz von sieben Prozent, auf andere werden die vollen 19 Prozent fällig, die Details gleichen oft einer Lotterie: So werden Äpfel mit sieben Prozent besteuert, auf Apfelsaft werden 19 Prozent fällig. Milch geht mit sieben Prozent ins Rennen, Hafermilch mit 19 Prozent. Kaffeebohnen und gemahlener Kaffee sind mit sieben Prozent besteuert, löslicher Instantkaffee kommt auf 19 Prozent. Ein trinkfertiger Latte Macchiato wiederum ist mit 7 Prozent besteuert, aber nur, wenn er zu mindestens 75 Prozent aus Milch besteht – Grüße aus dem deutschen Steuerdschungel.

Willkür in der Besteuerung

Naheliegend wäre es da, zumindest bei alkoholfreien Getränken für mehr Einheitlichkeit zu sorgen. Das ist auch im ursprünglichen Sinne der Mehrwertsteuer: Als sie 1968 zum ersten Mal in der heutigen Form erhoben wurde, waren Grundnahrungsmittel bereits explizit ermäßigt. Die seitdem entstandene Willkür bei der Steuer sorgt für viel Bürokratie und ruft wenig Verständnis bei den Bürgerinnen und Bürgern hervor – die wenigsten würden Hafermilch, Apfelsaft oder Mineralwasser (ja, auch dafür werden 19 Prozent fällig) als Luxusnahrungsmittel einsortieren. 

Durchschnittlicher Haushalt spart 100 Euro im Jahr

IW-Berechnungen zeigen nun, was eine Vereinheitlichung an der Getränkefront kosten würde: Demnach müsste der Staat auf rund vier Milliarden Euro Steuereinnahmen verzichten. Zwei Milliarden Euro kämen dabei aus der Gastronomie, zwei aus dem Einzelhandel. Der durchschnittliche Haushalt würde mit dieser Maßnahme 100 Euro jährlich sparen. „Der Staat hätte hier die Möglichkeit, die aktuellen Preiserhöhungen etwas zu kompensieren“, sagt IW-Steuerökonom Martin Beznoska. „Gerade Menschen mit geringem Einkommen würden davon profitieren, da hier der Anteil der Getränke am Budget am höchsten ist.“ Aber auch der Gastronomie käme ein einheitlich niedriger Steuersatz zugute: Hier sind viele Betriebe nach den Kostenschocks von Schließungen bedroht. „Durch die Steuersenkungen würde die Nachfrage steigen – und das wiederum käme dem Staat wieder zugute“, sagt Martin Beznoska. 

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