Die Europäische Kommission will mit dem „Aktionsplan Fintech“ neue Geschäftsmodelle im Finanzsektor und neue Finanzierungsformen für Unternehmen fördern. Der Plan schließt auch die sogenannten Initial Coin Offerings (ICO) mit ein – davon könnten vor allem junge Start-ups aus dem Technologiesektor profitieren. Doch die Kommission geht mit ihrem Vorschlag nicht weit genug.
FinTech-Strategie der EU: Zwischen Förderung und Regulierung
ICOs sind die Ausgabe von digitalen Unternehmensbeteiligungen, auch Crypto-Assets, Coins oder Tokens genannt. Sie basieren auf der Blockchain-Technologie, die es möglich macht, Kauf und Verkauf dezentral und digital abzuwickeln. Damit erlaubt die Technologie den Start-ups in einer frühen Entwicklungsphase einen einfachen Zugang zu Investoren. Diese setzen darauf, dass die Tokens mit dem wirtschaftlichen Erfolg des Start-ups an Wert gewinnen.
Im Gegensatz zum klassischen Börsengang, der in einem stark regulierten Umfeld abläuft, sind ICOs bislang – bis auf wenige Einzelfälle – unreguliert. Das macht es gerade für kleinere Unternehmen einfacher, an Kapital zu kommen, birgt aber auch Risiken: Für die Emittenten ist unsicher, ob sie für ihr Geschäft mit Tokens eine Erlaubnis benötigen. Und die Anleger können nur schwer beurteilen, wie seriös und profitabel ihr Investment ist. Auch bleibt unklar, wie sie an Informationen über den Erfolg ihrer Unternehmensbeteiligung kommen. So gibt es neben seriösen Start-ups mit guten Erfolgsaussichten auch zweifelhafte Anbieter, die die Anleger mit betrügerischen Absichten um ihr Geld bringen wollen.
Genau in diesen Punkten bleibt der Aktionsplan der EU-Kommission zu unkonkret und greift zu kurz. Was fehlt, ist eine klare Regulierung. ICOs lassen sich am besten über einen rechtssicheren Rahmen für die Emission und den Handel fördern. Anleger wären eher bereit, ihr Geld zu investieren, wenn die Pflichten der Emittenten und die Rechte der Anleger geklärt wären.
Dabei muss aber im Blick behalten werden, dass es sich um Start-ups handelt, die durch hohe Bürokratiekosten übermäßig belastet werden könnten. Anstatt aufwendige Prospekte und Geschäftsberichte erstellen zu müssen, sollte es für Start-ups zunächst ausreichen, bis zu einem bestimmten Emissionsvolumen Online-Informationen herauszubringen. Dazu müssen Mindeststandards definiert werden. Zudem sollte die Kommission überprüfen, inwieweit ihr Vorschlag für eine Regulierung des Crowdfunding auch auf ICOs anwendbar ist.
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