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(© Foto: PAVLE MARJANOVIC - Fotolia)
Griechenland-Krise IW-Nachricht 21. April 2015

Bankenaufsicht muss jetzt handeln

Für griechische Banken ist die Lage aktuell sehr erst. Denn aufgrund der drohenden Staatspleite Griechenlands ziehen die Einleger ihre Gelder ab und die Europäische Zentralbank (EZB) leiht den Banken bereits seit Februar kein Geld mehr. Notfallkredite vergibt nur noch die griechische Notenbank – auf eigene Rechnung. Ein Eingreifen der EZB-Bankenaufsicht ist nun dringend erforderlich.

Im November 2014 hat die EZB zusätzlich zu ihrem Mandat – die Geldwertstabilität zu sichern – die Aufsicht über die großen und systemrelevanten Banken des Euroraums übernommen. Bei ihrem Stresstest im Oktober 2014 fielen zwei griechische Banken durch und mussten sich zusätzliches Eigenkapital beschaffen, um die Gefahr einer Überschuldung zu reduzieren. Damals wurden die Banken allerdings nicht auf die Folgen einer Pleite Griechenlands überprüft, was sich jetzt rächen könnte. Denn bei einer Staatsinsolvenz droht ein Zusammenbruch der griechischen Banken.

Für die EZB-Bankenaufsicht ist es höchste Zeit, zu handeln und die griechischen Banken gegen die Folgen einer griechischen Staatspleite zu schützen. Denn die Liquiditätsabflüsse können schnell zu einer Insolvenz führen, sobald die Anleger das Vertrauen in die Stabilität der Banken vollends verlieren und die Konten plündern. Ein Beispiel dafür ist der Bank-Run auf die britische Bank Northern Rock im Jahr 2008.

Die EZB sollte deshalb ihre Bankaufseher in die betroffenen griechischen Banken entsenden. Diese sollten dort die Solvenz der Banken prüfen, um rechtzeitig zu intervenieren. Eine entsprechende Frühintervention könnte beispielsweise dergestalt erfolgen, dass die EZB anordnet, dass Bankschulden reduziert werden und gleichzeitig Eigenkapital aufgebaut wird, indem das Geld der Gläubiger in Eigenkapital umgewandelt wird. So könnten die Banken robuster gegen eine Staatspleite und einen Bank-Run werden, denn Eigenkapital kann nicht abgezogen werden. Zusätzlich zum Geld der Gläubiger könnte die EZB auch Bankguthaben von über 100.000 Euro für eine Gläubigerbeteiligung nutzen, um damit das Eigenkapital der Bank aufzubauen – dies erlauben ihr ihre neuen Kompetenzen.

Dieses Vorgehen wäre keineswegs ein Novum: Erstmals wurden Bankguthaben von reichen Sparern in der Bankenkrise Zyperns im Jahr 2013 zur Bankenrettung herangezogen. Allzu lange sollte die EZB in Griechenland damit aber nicht warten, denn das verschlimmert die Situation nur. Und: Eine Kombination aus Staatspleite und Bankenpleiten würde verheerende Folgen für Griechenland haben.

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