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Klaus-Heiner Röhl IW-Nachricht 4. August 2023

Verwaltung: Frühestens in zehn Jahren digital

In einem Punkt war sich die Ampel immer einig: Die Verwaltung muss digitaler werden. Die Haushaltsplanung für das kommenden Jahr lassen dieses Versprechen wie Hohn erscheinen. Schon jetzt geht es bei der Digitalisierung nur schleppend voran – behält die Politik ihr jetziges Tempo bei, erreicht sie ihre Ziele erst in zehn Jahren.

Die Meldung, dass der Bund seine Mittel für die Verwaltungsdigitalisierung drastisch zusammenstreicht, sorgt für Aufregung. Im kommenden Jahr wird der entsprechende Haushaltsposten im Bundesinnenministerium sinken – von aktuell 377 Millionen Euro auf nur noch gut drei Millionen Euro. 

Formal hat die Bundesregierung zwar recht, wenn sie darauf verweist, dass es sich nicht um eine eigentliche Kürzung handelt, sondern dass bloß die Sondermittel aus den Covid-Programmen auslaufen. Das befreit sie aber nicht von der Pflicht, mehr zu tun. Denn schon heute geht fast nichts voran.

Nicht einmal ein Viertel des Weges geschafft

575 einzelne Verwaltungsangebote von Bund, Ländern und Kommunen sollten bis Ende 2022 online verfügbar gemacht werden – so sieht es das 2017 verabschiedete Onlinezugangsgesetz vor. Deutschland sollte damit im E-Government zu den führenden europäischen Ländern wie Estland oder Dänemark aufschließen. 

Dieses Ziel hat die Bundesrepublik krachend verfehlt: Zum Jahresende 2022 waren bundesweit nur 105 Leistungen online. Aktuell sind es 128 Leistungen. Schreibt man das aktuelle Tempo fort, würde der Spitzenreiter Bayern noch vier Jahre bis zur Vollumsetzung brauchen, das Saarland als Nachzügler ganze zehn – ein blamables Zeugnis, das sinnbildlich für die deutsche Verwaltungseffizienz steht. Bei einer Kürzung der Bundesmittel dürften diese inakzeptablen Zeiten nun noch weiter ansteigen. 

Auch bei den EU-Zielen geht es nicht voran

Noch schlimmer: Vieles deutet darauf hin, dass die Digitalisierung noch weiter erlahmt. So ist der Bund dabei, die Registermodernisierung auf die lange Bank zu schieben. Bei diesem Vorhaben sollen die Datenregister von Bund, Ländern und Kommunen miteinander verknüpft werden – der nächste wichtige Schritt, um die EU-Vorgabe des „Once-only“ umzusetzen. Daten von Bürgern und Unternehmen, die bereits beim Staat vorhanden sind, sollen zukünftig in der Online-Kommunikation mit Verwaltungen nicht noch einmal abgefragt werden. Das geht nur mit kompatiblen Dateisystemen, die es bislang nicht gibt. Die Umsetzung ist eine Herkulesaufgabe im föderalen Dickicht, die dringend einer angemessenen Finanzierung bedarf. Die Haushaltsplanungen lassen Böses erahnen.
 

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Der Stand zum Zielzeitpunkt des Onlinezugangsgesetzes Anfang 2023
Klaus-Heiner Röhl IW-Report Nr. 20 30. März 2023

Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland: Der Stand zum Zielzeitpunkt des Onlinezugangsgesetzes Anfang 2023

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

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