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(© Foto: GettyImages)
Jürgen Matthes / Leon Paul Stolle IW-Nachricht 4. Januar 2021

Abkommen mit China: Zu früh gefreut?

Die Europäische Union hat sich mit China auf ein Investitionsabkommen geeinigt, das sogenannte „Comprehensive Agreement on Investment“ (CAI). Unter anderem hat das Land Zugeständnisse bezüglich nachhaltiger Entwicklung gemacht – doch der Westen sollte bei Arbeitsstandards nicht zu viel erwarten, wie ein Blick nach Südkorea zeigt.

Sie galt als eine der letzten Streitpunkte bei den Verhandlungen mit China: die nachhaltige Entwicklung. Überraschenderweise hat das Land vergangene Woche Zusagen zum Klimaschutz und zu Arbeitsrechten gemacht. Damit verpflichtet sich China unter anderem, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsrechtorganisation (IAO) einzuhalten und „dauerhafte und nachhaltige Anstrengungen“ zur Ratifizierung der Normen zu Zwangsarbeit zu unternehmen. Doch die Freude könnte verfrüht sein, wie ein Vergleich mit dem Freihandelsabkommen mit Südkorea zeigt.

Urteil ohne Folgen

Auch die Südkoreaner haben 2011 beteuert, die Kernarbeitsnormen einzuhalten und zu ratifizieren, ebenfalls mit „dauerhaften und nachhaltigen Anstrengungen“. Doch ein umfassender Bericht der EU und Aussagen des internationalen Gewerkschaftsbunds zeigen, dass es vor allem bei der Vereinigungsfreiheit, einem der IAO-Grundsätze, hakt - die Normen wurden von der südkoreanischen Regierung nicht ratifiziert. Seit nunmehr zwei Jahren läuft ein Streitschlichtungsverfahren, ein Schieds-Expertengremium streitet über die Rechtmäßigkeit. Doch nach wie vor steht ein finales Urteil aus. Und selbst wenn im Sinne der EU entschieden wird, kann das Gremium lediglich nicht-bindende Empfehlungen aussprechen. Die Regelungen im Abkommen mit China sind ähnlich ausgestaltet. 

China wird sich nicht drängen lassen

Der Blick auf die andere Seite des gelben Meeres zeigt, dass die von China gemachten Zusagen nur wirksam sein können, wenn sie mit politischem Willen einhergehen. Im Falle Chinas ist das zweifelhaft: In der Region Xinjiang müssen Teile der Minderheit der muslimischen Uiguren Zwangsarbeit leisten. Die Durchgriffsmöglichkeiten der EU im Rahmen des CAI dagegen sind begrenzt und basieren auf Freiwilligkeit. Wenn sogar Südkorea dem Druck der EU widersteht und die Umsetzung der Zusagen verzögert, wird China sich erst recht nicht zu umfassenden Fortschritten drängen lassen. Konkretere Zusagen Chinas wären notwendig gewesen.

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