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(© Foto: Getty Images)
Jürgen Matthes IW-Nachricht 5. Juni 2018

Merkels EU-Vorschläge: Berliner Zugeständnisse

Seitdem Angela Merkel in einem Zeitungsinterview am Sonntag auf die europapolitischen Vorschläge des französischen Präsidenten Emmanuel Macron reagiert hat, ist viel von Enttäuschung die Rede. Dabei ist Merkel einen kleinen, aber doch sehr bedeutsamen Schritt auf Macron zugegangen.

Merkel schlägt unter anderem eine neue Kreditlinie für Staaten mit „Schwierigkeiten“ aufgrund „äußerer Umstände“ vor. Damit stellt sie ein Instrument zur Konjunkturstabilisierung für einzelne Eurostaaten in den Raum und rückt von der bisherigen deutschen Position ab, dass ein solcher Mechanismus nicht nötig ist. Sie öffnet damit eine Tür, von der man in Paris offenbar hofft, sie noch weiter aufstoßen zu können.

Besondere Brisanz hat Merkels Vorschlag, weil auch die EU-Kommission jüngst einen ähnlichen Vorschlag für einen zentralen Stabilisierungsmechanismus auf Ebene der Europäischen Währungsunion gemacht hat. Beide Vorschläge sehen keine Transfers, sondern rückzahlbare Hilfskredite zur Konjunkturstabilisierung in einzelnen Ländern vor und sollen greifen, bevor ein volles dreijähriges Programm des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) nötig wird. Es geht also um ein Instrument, mit dem verhindert werden soll, dass Länder aus einer Rezession in eine immer tiefere Krise rutschen und letztlich die Zahlungsunfähigkeit droht.

Beide Initiativen sehen auch Bedingungen für den Zugang zu Hilfskrediten vor. Im Detail bestehen aber relevante Unterschiede: Merkel spricht von Auflagen und scheint damit ähnlich wie bei einem normalen ESM-Programm Reformbedingungen zu meinen. Die EU-Kommission will dagegen Staaten Zugang zu Hilfen gewähren, die lediglich zuvor die europäischen Regeln bei Fiskalpolitik und makroökonomischer Überwachung eingehalten haben – ohne die Hilfen an künftige Reformen zu knüpfen.

Ein wichtiger Unterschied besteht außerdem darin, dass die EU-Kommission über „ihre“ Hilfskredite selbst entscheiden würde, während beim Vorschlag der Kanzlerin der Europäische Währungsfonds zuständig wäre. Damit will Merkel – zu Recht – die Entscheidungshoheit auf zwischenstaatlicher Ebene halten und somit die Zuständigkeit der nationalen Parlamente bewahren. Schließlich dürfte die Rückzahlungsfrist bei Merkels Vorschlag („zum Beispiel fünf Jahre“) deutlich kürzer sein als bei den geplanten Krediten der EU-Kommission.

Letzteres soll eine abschreckende Wirkung haben. Die ist auch nötig – denn angesichts der Regelaufweichungen beim Stabilitäts- und Wachstumspakt besteht die Gefahr, dass die Bedingungen für die Hilfen in der Praxis zu lax auslegt werden. Deshalb muss zumindest sichergestellt sein, dass die Hilfen nur bei großen wirtschaftlichen Krisen greifen und nicht der normalen Konjunkturpolitik der Staaten dienen.

Für Macron mag die Idee der Kanzlerin enttäuschend sein, doch aus deutscher Perspektive stellt sie bereits ein großes Zugeständnis dar.

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