1. Home
  2. Presse
  3. IW-Nachrichten
  4. Rechnung ohne Brüssel gemacht
Zeige Bild in Lightbox Rechnung ohne Brüssel gemacht
(© Foto: JAN BECKE - Fotolia)
Betriebliche Altersvorsorge IW-Nachricht 17. März 2015

Rechnung ohne Brüssel gemacht

Um kleine Unternehmen für die Betriebsrente zu begeistern, möchte Arbeitsministerin Andrea Nahles die Tarifpartner dazu bringen, gemeinsame Pensionskassen zu gründen. Die Zustimmung der Arbeitgeber soll mit einer Haftungsbefreiung versüßt werden – doch eine entscheidende Sache wird dabei übersehen.

Rund 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nutzen hierzulande eine betriebliche Altersvorsorge. Allerdings liegt die Quote in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) deutlich niedriger. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles möchte deshalb gerade dort die Bedingungen für die Betriebsrente verbessern. Ihre Idee: Arbeitgeber und Gewerkschaften sollen in Tarifverträgen überbetriebliche Pensionskassen einrichten. Um den Arbeitgebern die Zustimmung zu erleichtern, sollen sie von ihrer Haftung befreit werden. Denn hierzulande haften die Chefs selbst dann für die Betriebsrente, wenn die Zahlungen über Pensionskassen und Co. organisiert werden. Bereits heute haben die Tarifpartner die Möglichkeit, eigene Versorgungswerke zu gründen. Ein Beispiel dafür ist die MetallRente, das Versorgungswerk der M+E-Industrie.

Doch eine „Enthaftung“ der Arbeitgeber könnte sich vor allem auf dem europäischen Parkett als Bumerang erweisen. Bis vor zwei Jahr wollte die Europäische Kommission die Eigenkapitalregeln für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung deutlich verschärfen. Dann hätten Arbeitgeber, die ihre Betriebsrentenzusage zum Beispiel über eine Pensionskasse organisieren, erhebliche Summen an Eigenkapital nachschießen müssen. Mit dem Hinweis, dass die Unternehmen aber ohnehin haften, konnte bislang eine strengere Eigenkapitalanforderung verhindert werden.

Würde nun ausgerechnet diese Arbeitgeberhaftung ausgesetzt, ließe sich in Brüssel kaum noch gegen höhere Eigenkapitalanforderungen für die betriebliche Altersvorsorge argumentieren. Die dann nötigen Nachzahlungen drohen nicht nur Unternehmen zu überfordern, die bereits heute für ihre Mitarbeiter vorsorgen – kaum eine andere Firma ließe sich dann noch für ein Engagement gewinnen und das wäre gewiss nicht im Sinne der Arbeitsministerin.

Mehr zum Thema

Artikel lesen
Der Gesundheitsminister muss die Ausgaben prüfen
Jochen Pimpertz IW-Nachricht 7. Oktober 2024

Pflegeversicherung: Der Gesundheitsminister muss die Ausgaben prüfen

Die Pflegeversicherung steht unter Druck. Doch statt deshalb weiter am Beitragssatz zu schrauben, sollte die Gesundheitspolitik die Ausgaben kritisch unter die Lupe nehmen. Viele Pflegebedürftige könnten ihren Eigenanteil in der stationären Pflege aus eigener ...

IW

Artikel lesen
Andrea Hammermann / Ruth Schüler / Oliver Stettes IW-Kurzbericht Nr. 74 6. Oktober 2024

Wer will im Rentenalter arbeiten?

Mehr als jeder dritte Beschäftigte kann sich vorstellen, nach dem Renteneintritt zu arbeiten. Die IW-Beschäftigtenbefragung 2024 zeigt, dass dies davon abhängt, wie Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer ihr jetziges Arbeitsumfeld erleben und welche Motive für ...

IW

Mehr zum Thema

Inhaltselement mit der ID 8880