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An der Grundrente von Arbeitsminister Hubertus Heil scheiden sich die Geister. (© Foto: GettyImages)
Jochen Pimpertz IW-Nachricht 9. Oktober 2019

Grundrente: Endlich neu denken

Die Grundrente stellt die Große Koalition auf eine harte Prüfung. Ohne Bedürftigkeitsprüfung begünstigt die Grundrente in vier von fünf Fällen Rentner, die keine steuerfinanzierte Hilfe brauchen. Selbst eine abgespeckte Prüfung der Einkommensverhältnisse wäre nicht treffsicher und käme deshalb teuer zu stehen. Das Problem verschämter Altersarmut vermögen die diskutierten Konzepte erst gar nicht zu heilen.

Das IW hat jüngst nachgewiesen, dass eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung – wie im SPD-Konzept der „Respekt-Rente“ ursprünglich vorgesehen – in vier von fünf Fällen gesetzliche Rentner begünstigen würde, die im Sinne der Grundsicherung nicht auf steuerfinanzierte Hilfen angewiesen sind. Deshalb ringt die Große Koalition nun um einen neuen Kompromiss. Eine abgespeckte Prüfung der Einkommensverhältnisse soll nach den Vorstellungen von Bundesarbeitsminister Heil vor unerwünschten Mitnahmeeffekten schützen. Eine Grundrente würde damit zwar etwas treffsicherer – aber das Konzept hat nach wie vor Ungereimtheiten:

•    Auch vermögende Haushalte können von einer Rentenaufstockung profitieren, wenn das Alterseinkommen unter einem bestimmten Grenzwert liegt. Dabei dient auch ein gefülltes Aktiendepot, also Vermögen, der Lebensstandardsicherung im Alter. Steuer- oder beitragsfinanzierte Hilfen werden deshalb weiterhin fehladressiert.

  • Nach wie vor sollen 35 Beitragsjahre für eine Grundrente qualifizieren. Wer weniger aufweist, erhält keine Rentenaufstockung. Das führt zu einer Zwei-Klassen-Grundsicherung, denn bei gleichem Bedarf erhalten auch jene Ruheständler weniger Geld, die zum Beispiel aufgrund längerer Krankheit oder anderer Wechselfälle des Lebens für längere Zeit nicht in die Rentenkasse einzahlen konnten.
  • Die angestrebte Anerkennung der Lebensleistung misslingt , weil der Kompromissvorschlag für Paar-Haushalte eine gemeinsame Einkommensobergrenze vorsieht. Eine hohe Rente des Partners droht deshalb den eigenen Grundrentenanspruch auszuhebeln, während ein alleinlebender Ruheständler bei gleichem Rentenanspruch von einer Aufstockung profitiert. Worin besteht dann aber die besondere Lebensleistung, die eine Grundrente anerkennen soll?
  • Ähnliches gilt für den Vergleich zweier Erwerbsbiografien, die einmal aufgrund von Teilzeitarbeit, das andere Mal aufgrund einer gering entlohnten Vollzeitarbeit zu einem Grundrentenanspruch führt. Hier drohen weitere Ungleichbehandlungen, zumal die gesetzliche Rente bereits Lebensleistung reflektiert, sofern diese an beitragspflichtiger Erwerbstätigkeit, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen festgemacht wird.

Kein politischer Kompromiss vermag das Problem zu lösen, das durch die Überfrachtung der Gesetzlichen Rentenversicherung mit Zielen der Armutsprävention und Mindestsicherung verursacht wird. Deshalb sollte die Koalition den Mut aufbringen, noch einmal von vorn zu beginnen. Denn zentrale Fragen wie die verschämte Altersarmut kann auch eine – wie auch immer geartete Grundrente – nicht lösen. Die Scham vor dem Gang zum Sozialamt ließe sich überwinden, wenn die Beantragung steuerfinanzierter Hilfen entsprechend umgestaltet wird – ohne dafür von der Einkommens- und Vermögensprüfung abzurücken. Als Pate könnte das Verfahren bei der Begutachtung von Pflegebedürftigkeit stehen, denn der Medizinische Dienst prüft die Verhältnisse vor Ort, statt die Menschen zum Sozialamt zu zwingen. 

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