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IW-Nachricht 21. Juli 2022 Holger Schäfer

Bürgergeld: Erleichterungen sind nicht zielführend

Ein neues Bürgergeld soll das alte, ungeliebte Hartz 4-System ablösen: Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat nun ein erstes Eckpunktepapier dazu vorgelegt. Im Kern verändert sich zwar nichts Grundlegendes, allerdings wird der Bezug der Leistung an einigen Stellen erleichtert – was nicht immer zielführend ist.

Das Bundesarbeitsministerium plant mit dem neuen Bürgergeld unter anderem eine sechsmonatige Vertrauenszeit, in der Hilfeempfänger Pflichtverletzungen begehen können, ohne dafür eine Sanktion fürchten zu müssen. Die Arbeitsmarktforschung zeigt aber, dass Sanktionen wirken: Die betroffenen Personen finden schneller wieder Arbeit. Dieser Eingliederungseffekt wird mit den Neuerungen verschenkt. Zudem sendet es Hilfeempfängern das Signal, sie könnten sich mit ihren Eingliederungsbemühungen ruhig Zeit lassen. Tatsächlich ist für die Eingliederungschancen jeder Tag entscheidend, der ohne die Aufnahme einer Beschäftigung vorübergeht. 

Ministerium bleibt Antworten schuldig

Wenig gerecht erscheint die Idee, bei der Angemessenheit der Wohnkosten eine zweijährige Karenzzeit einzuführen. Das kann dazu führen, dass Bürgergeldempfänger in größeren, vom Amt bezahlten Wohnungen leben als die Steuerzahler, die diese Leistung finanzieren. Die ebenfalls in Aussicht gestellte Erhöhung des Schonvermögens ist unnötig: Bereits jetzt kommt ein Paar im Alter von jeweils 50 Jahren auf ein Schonvermögen von über 90.000 Euro zuzüglich einer selbstbewohnten Immobilie. Das liegt im Bereich mittlerer Vermögen für diese Altersgruppe. Das Ministerium bleibt eine Begründung schuldig, warum es das Schonvermögen als zu niedrig bewertet. 

Politik setzt falsche Anreize

Zudem schweigt das Eckpunktepapier an einer anderen Stelle, an der dringender Handlungsbedarf besteht: Die Zuverdienstregeln, nach denen die Grundsicherung mit einem ergänzenden Einkommen kombiniert werden kann, begünstigen derzeit stark die Aufnahme eines Minijobs. Es bestehen allerdings nur wenig Anreize, einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen. Ziel der Sozialpolitik sollte es jedoch sein, dass Hilfeempfänger einen möglichst großen Teil ihres Bedarfes aus eigener Kraft erwirtschaften. Um dieses Missverhältnis zu beenden, liegen mehrere Vorschläge auf dem Tisch. Das Ministerium müsste sie nur umsetzen.

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