Weil bundesweit Fachkräfte fehlen, will der CDU-Wirtschaftsflügel das Recht auf Teilzeit einschränken. Mit Recht: Die Regelung ist ein überflüssiger Anachronismus.
Rechtsanspruch auf Teilzeit: Aus der Zeit gefallen
Der Vorschlag aus der CDU, den Rechtsanspruch auf Teilzeit abzuschaffen, ist richtig. Arbeitnehmer werden auch ohne ihn weiterhin Teilzeit vereinbaren können. Dafür braucht es keine gesetzliche Privilegierung.
Der Rechtsanspruch ist ein Anachronismus aus den frühen 2000er Jahren, als Massenarbeitslosigkeit den Arbeitsmarkt prägte. Von der Idee, das vorhandene Arbeitsvolumen auf mehr Menschen zu verteilen, versprach sich die rot-grüne Bundesregierung seinerzeit eine Entlastung des Arbeitsmarktes. Diese Logik hat nichts mit der heutigen Lage zu tun.
Deutschland EU-Spitzenreiter bei Teilzeit
Zudem war die Regelung schon seinerzeit überflüssig. Auch ohne gesetzliche Privilegierung war die Teilzeit zuvor stark gewachsen. Zwischen 1992 und 2000 stieg der Anteil der Teilzeitbeschäftigten von 19 auf 29 Prozent. Seitdem ist sie auf inzwischen rund 40 Prozent gestiegen. Damit liegt Deutschland im europäischen Vergleich auf einem der Spitzenplätze.
Für Unternehmen ist Teilzeit ein Instrument, Arbeitnehmern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Zugleich hat der Fachkräftemangel die Verhandlungsmacht der Beschäftigten deutlich gestärkt. Arbeitnehmer können ihre Arbeitszeitwünsche heute zunehmend auch ohne gesetzliche Rückendeckung durchsetzen. Eine staatliche Förderung von Teilzeit ist daher nicht erforderlich.
Im Fachkräftemangel mehr Vollzeit nötig
Im Gegenteil: Um den demografischen Wandel zu bewältigen, wird es künftig wichtiger, mehr Beschäftigten den Wechsel in Vollzeit zu ermöglichen. Die Abschaffung des Rechtsanspruchs allein reicht dafür jedoch nicht aus. Zusätzlich braucht es einen Ausbau der Kinderbetreuungsinfrastruktur und eine spürbare Senkung der Abgabenlast. Denn Arbeitnehmer werden ihre Arbeitszeit vor allem dann ausweiten, wenn sich Mehrarbeit für sie lohnt.
Häufigkeit und Höhe von Abfindungen
Rund 12 Prozent der Arbeitnehmer, deren Beschäftigung auf Initiative des Arbeitgebers beendet wurde, erhielten im Jahr 2024 von diesem eine Abfindung. Im Mittel wurden 10.000 Euro gezahlt, wobei Prävalenz und Höhe der Abfindung von Alter und Betriebszugehörigkeit abhängen.
IW
Wirtschaftliches Wachstum im demografischen Wandel
Die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter wird in Deutschland demografisch bedingt bis zum Jahr 2040 um 4,3 Millionen oder 7,7 Prozent sinken.
IW