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Holger Schäfer IW-Nachricht 27. Juli 2020

Werkverträge: Arbeitsteilung sichert Wohlstand

Nachdem erneut eine Fleischerei zum Corona-Hotspot wurde, möchte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nun auch die Werkverträge in anderen Branchen genau prüfen. Davon erhofft er sich bessere Arbeitsbedingungen. Die Werkverträge unter Generalverdacht zu stellen, wäre jedoch ein fataler Fehler.

Schon am Mittwoch soll es soweit sein: Das Bundeskabinett beschließt ein neues Gesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil, das Großschlachtereien den Einsatz von Werkverträgen verbietet. Einzelne Unternehmen der Branche haben mit ihren laxen Arbeitsbedingungen dafür gesorgt, dass die Idee von Werkverträgen grundsätzlich negativ wahrgenommen wird. Nun will der Minister auch weitere Branchen genau prüfen. Dabei sollte er jedoch nicht vergessen, dass Werkverträge ein essenzieller Baustein unseres Wohlstandes sind.

Jeder macht das, was er am besten kann

Die Arbeitsteilung zwischen Betrieben ist Ausdruck eines einfachen ökonomischen Prinzips: Jeder macht das, was er am besten kann. Ein Autohersteller entwickelt nicht alle Komponenten selbst, sondern kauft sie von spezialisierten Herstellern an und lässt sie von dessen Experten auch gleich einbauen – Werkverträge machen das möglich. Würden sie stärker reguliert, könnten die Unternehmen nicht mehr so effizient arbeiten. Ein großer Teil unseres Wohlstandes basiert darauf, dass Betriebe und Arbeitnehmer durch Spezialisierung und Arbeitsteilung produktiver werden. Nur die Unternehmen selbst können beurteilen, was im Betrieb hergestellt werden kann und was von außen zugekauft wird.

Gesetzesverstöße konsequent bestrafen

Auch für die Arbeitnehmer muss ein Werkvertrag kein Nachteil sein: Sie besitzen alle Rechte wie andere Arbeitnehmer, haben oftmals die gleichen Tarifverträge und können sich von einer Gewerkschaft den Rücken stärken lassen. Kurzum: Sie sind keine Arbeitnehmer zweiter Klasse. Es wäre fatal, wenn die Politik künftig entscheidet, wer mit wem zusammenarbeiten darf – dazu fehlt dem Gesetzgeber die Kompetenz. Er sollte bei Gesetzesverstößen mit klarer Linie durchgreifen, aber nicht Werkverträge unter Generalverdacht stellen.

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