Die Mitgliederbefragung zum Schlichterspruch für den Sozial- und Erziehungsdienst ist für Verdi, GEW und Beamtenbund verheerend ausgefallen: Bis zu 69 Prozent der abstimmenden Mitglieder haben sich gegen den Kompromiss ausgesprochen. Doch jetzt schon neuen Streiks das Wort zu reden, ist voreilig – denn nach der Arbeitskampf-Richtlinie von Verdi ist der Bundesvorstand keinesfalls gezwungen, den Arbeitskampf wieder aufzunehmen.

Vermitteln statt streiken
Wenn Gewerkschaften streiken, gibt es in der Regel zwei Urabstimmungen: In der ersten stimmen die Mitglieder darüber ab, ob gestreikt werden soll, in der zweiten, ob ein Verhandlungsergebnis angenommen wird. Bei der ersten Urabstimmung müssen mehr als 75 Prozent aller betroffenen Gewerkschaftsmitglieder mit Ja votieren, bei der zweiten sind mehr als 25 Prozent notwendig. Alternativ kann der Bundesvorstand auch eine Mitgliederbefragung beschließen. Dies hat er im Juni getan. Ergebnis: Die Mitglieder haben das Schlichtungsergebnis mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.
Nach der Arbeitskampf-Richtlinie bedeutet das allerdings nicht, dass die Streiks wieder aufgenommen werden müssen. Vielmehr sieht die Richtlinie vor, dass ein Mitgliedervotum erst dann wie eine Urabstimmung zu behandeln ist – also einen Streik zwingend macht –, wenn sich mehr als 75 Prozent gegen ein Verhandlungsergebnis aussprechen.
Darüber hinaus räumt die Richtlinie dem Bundesvorstand das Recht ein, einen Arbeitskampf zu beenden, wenn er nicht mehr zweckdienlich ist. Und im konkreten Fall wäre ein erneuter Arbeitskampf das wahrlich nicht. Denn das Schlichtungsergebnis sieht bereits umfassende Besserstellungen der Erzieherinnen und Sozialarbeiter vor. Verdi und Co. haben damit einen Spartentarifvertrag durchgesetzt und eine bestimmte Berufsgruppe erneut besser gestellt als andere. Es ist nun die Aufgabe der Gewerkschaftsführung, diesen Erfolg den Mitgliedern angemessen zu vermitteln.
Lernen können die Funktionäre auch aus der Vergangenheit: 1992 war die Verdi-Vorgängerin ÖTV mit einer Lohnforderung von 9,5 Prozent in die Tarifrunde gezogen. Nach einem elftägigen Arbeitskampf sprachen sich nur 46 der Mitglieder in der zweiten Urabstimmung für den gefundenen Tarifkompromiss aus. Die Satzung verlangte damals aber nicht 25, sondern 50 Prozent Zustimmung. Dennoch nahm der Vorstand den Arbeitskampf nicht wieder auf, weil er es für nicht zweckdienlich erachtete. Angesichts der wenig erfolgreichen Verdi-Streikwellen in diesem Jahr wären die Funktionäre von heute gut beraten, diesem Beispiel zu folgen.
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