Das Hessische Landesarbeitsgericht hat den 13. Pilotenstreik mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Pilotenvereinigung Cockpit gestoppt. Damit folgt das Gericht der auch im IW Köln vertretenen Ansicht, dass sich der Streik gegen eine unternehmerische Entscheidung richtet. Jetzt sollte mit zwei Schlichtern nach einer Lösung gesucht werden.
Richtige Entscheidung
Das Grundrecht auf Streik ist nach ständiger Rechtsprechung kein Selbstzweck. Ein Streik darf immer nur „letztes Mittel“ sein und dieses muss dem Ziel dienen, dem Abschluss eines Tarifvertrags näher zu kommen. Natürlich darf ein Streik dem Gegner einen wirtschaftlichen Schaden zufügen. Wenn aber Gewerkschaften das Streikrecht dazu missbrauchen, um unliebsame Unternehmensentscheidungen zu verhindern, nähme der Standort Deutschland massiven Schaden. Im Sommer hatte bereits Verdi ohne Erfolg gegen die Entscheidung der Deutschen Post gestreikt, die Paketzustellung auf eine kostengünstigere Tochtergesellschaft auszulagern.
Beim Tarifstreit der Lufthansa war die enge Verbindung zwischen einer unternehmerischen Entscheidung und den tarifpolitischen Streitfragen zuletzt offensichtlich. Und es dürfte unbestritten sein, dass der derzeitige Streik nicht dazu geeignet ist, bei strittigen tarifpolitischen Themen wie Lohnerhöhung oder Übergangsversorgung einer Lösung näher zu kommen.
Nein, der jüngste Streik ist eine reine Machtprobe, die erst dann geendet hätte, wenn das Management seine Entscheidung zurückgezogen hätte oder wenn der Streik gescheitert wäre. Durch das gerichtliche Streikverbot wird der Weg frei, die offenen tarifpolitischen Fragen endlich zu klären. Damit dies gelingt, sollten nach dem Vorbild der Deutschen Bahn vom Sommer möglichst bald zwei Schlichter – jeweils eine Vertrauensperson pro Konfliktseite – benannt werden.

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