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Adriana Neligan IW-Nachricht 14. Januar 2019

Verpackungsgesetz: Neues Register, mehr Fairness

Seit Anfang Januar gilt das neue Verpackungsgesetz, das Verpackungsmüll vermeiden und für mehr Recycling sorgen soll. Ein wesentlicher Bestandteil ist das Verpackungsregister LUCID, das die Bundesregierung heute vorgestellt hat. Die Ziele des Registers sind sinnvoll und sollen frühere Fehler korrigieren.

Verpackungsabfälle lassen sich im Alltag kaum vermeiden. So haben Privathaushalte im Jahr 2016 mehr als zwei Millionen Tonnen Kunststoffverpackungen verbraucht, so das Umweltbundesamt. Jeder private Verbraucher kommt insgesamt auf knapp 25 Kilogramm im Jahr, Tendenz steigend – 2005 waren es noch fünf Kilo weniger. Der Anstieg des Plastikverpackungsmülls ist vor allem ein Indikator für den zunehmenden Wohlstand.

Das neue Verpackungsgesetz soll jetzt die Müllberge begrenzen und Recycling ankurbeln. Es verpflichtet alle Unternehmen, die Verpackungen herstellen oder verkaufen, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) über das neue Verpackungsregister LUCID zu registrieren. Dort müssen die Unternehmen genau angeben, welche Verpackungsmengen sie herstellen oder in Umlauf bringen. Die Unternehmen müssen für diese Mengen Lizenzgebühren zahlen, die wiederum das Recycling finanzieren. 

Die Idee ist nicht neu. Bislang fehlte jedoch eine funktionierende Kontrollinstanz, die überprüft, wer wie viel Müll auf welchem Weg entsorgt. Dadurch landeten viele Verpackungen in der gelben Tonne oder dem gelben Sack, ohne dass jemand für ihre Wiederaufbereitung gezahlt hatte. Das ist jetzt anders: Wer sich nicht registriert und für seine Verpackungen zahlt, wird sanktioniert. Die ZSVR überwacht nicht nur die Daten der Hersteller, sondern vereinfacht auch den Abgleich mit den Recycling-Organisationen. 

Somit reduziert das neue Register Wettbewerbsverzerrungen durch Trittbrettfahrer. Wenn alle Hersteller ihrer Produktverantwortung nachkommen, verteilen sich die Kosten gerechter – und davon profitieren letztendlich alle.
 

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