Am 23. Februar 2022 hat die Europäische Kommission ihren lang erwarteten Entwurf für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit, weitläufig bekannt als EU-Lieferkettengesetz, vorgestellt, der darauf abzielt, den Grundstein für ein nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten in allen globalen Wertschöpfungsketten zu legen.
Zukunftsweisend oder wettbewerbsbehindernd?: Das neue EU-Lieferkettengesetz unter der Lupe
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Am 23. Februar 2022 hat die Europäische Kommission ihren lang erwarteten Entwurf für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit, weitläufig bekannt als EU-Lieferkettengesetz, vorgestellt, der darauf abzielt, den Grundstein für ein nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten in allen globalen Wertschöpfungsketten zu legen.
Der Vorschlag sieht höhere Sorgfaltspflichten für Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette vor. Diese sollen zukünftig auch kontrollieren, ob ihre Zulieferer gegen Umwelt-, Klima- und Menschenrechte verstoßen. Dem aktuellen Entwurf zufolge sollen alle Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden und einem weltweiten Jahresumsatz von mindestens 150 Millionen Euro betroffen sein. Sofern ein erhöhtes Risiko für Menschenrechts- und Umweltverstöße besteht, sollen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden ebenfalls unter das Lieferkettengesetz fallen.
Es ist wenig überraschend, dass die Reaktionen auf die Gesetzesinitiative der Kommission sehr gemischt ausfallen: Vertreter von Umweltschutz- und Menschenrechtsorganisationen kritisieren, der Vorschlag bleibe hinter seinen Möglichkeiten zurück, während Vertreter von Industrie und Wirtschaft - insbesondere mit Blick auf den enormen Kontroll- und Bürokratieaufwand sowie steigende Kosten - vor einer Überlastung der Unternehmen warnen. Wie könnte eine Lösung aussehen, die diese widerstreitenden Interessen in Einklang bringt, und welche Veränderungen müssen hierfür möglicherweise noch vorgenommen werden? Wie verhält sich die europäische Richtlinie im Verhältnis zu bereits bestehenden nationalen Regelungen? Führen neu auferlegte Sorgfaltspflichten und die verstärkte Regulierung zu einem Wettbewerbsnachteil für europäische Unternehmen?
Das Europabüro der Konrad-Adenauer-Stiftung freut sich sehr diese und weitere Fragen mit unseren Gästen MEP Axel Voss, rechtspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion und Mitglied im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments und Galina Kolev, Professorin and der Hochschule RheinMain und Senior Economist beim Institut der deutschen Wirtschaft zu diskutieren und über die Chancen und Schwachstellen des Kommissionsvorschlags zu sprechen.
14.30 – 14:40 Uhr Begrüßung
Dr. Hardy Ostry, Direktor, Europabüro Konrad-Adenauer-Stiftung
14.40 – 15.10 Uhr Statements
Axel Voss, Mitglied des Europäischen Parlaments und rechtspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion
Prof. Dr. Galina Kolev, Professorin, Hochschule RheinMain & Senior Economist, Institut der deutschen Wirtschaft
15.10 – 15.30 Uhr Diskussion
Moderation: Karin Matussek, Korrespondentin für Rechtsangelegenheiten, Bloomberg
Die Veranstaltung findet am 31. März um 14.30 Uhr online über Zoom statt. Bitte melden Sie sich hier für die Veranstaltung an.
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