Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung sorgen nicht nur bei steigenden Individualeinkommen, sondern auch auf der Haushaltsebene für einen degressiven Belastungsverlauf. Gleichwohl steuern die oberen 30 Prozent der Haushalte in Deutschland gut die Hälfte zum gesamten Beitragsaufkommen bei, die Hälfte mit den höheren Markteinkommen finanziert drei Viertel. Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf einheitlich 5.250 Euro pro Monat, vor allem aber eine Ausdehnung der Sozialversicherung auf eine Erwerbstätigenversicherung hätte im Jahr 2006 nur zu einer relativ geringen Senkung der Traglast mittlerer Einkommen geführt. Dagegen hätte sich der Anteil der oberen beiden Dezile am Beitragsaufkommen um bis zu 3,3 Prozentpunkte auf 40,1 Prozent erhöht. Ob die jeweiligen Haushalte tatsächlich stärker belastet würden, bleibt fraglich, da mit der Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die gesetzliche Sozialversicherung Aufwendungen für alternative Sicherungseinrichtungen entfallen. Insgesamt würden ausgerechnet die Haushalte negativ betroffen, die zum einen bereits den Großteil an den Beitragslasten tragen und zum anderen die höchste Erwerbsbeteiligung aufweisen.
Verteilungseffekte von Sozialversicherungsreformen
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
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