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Tobias Hentze IW-Policy Paper Nr. 38 11. Dezember 2015 Reform des Länderfinanzausgleichs

Eine Bewertung des Vorschlags der Bundesländer

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Reform des Länderfinanzausgleichs
Tobias Hentze IW-Policy Paper Nr. 38 11. Dezember 2015

Reform des Länderfinanzausgleichs

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Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Eine Bewertung des Vorschlags der Bundesländer

Nachdem es in den vergangenen Monaten zu einem Stillstand in den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern gekommen war, haben die 16 Ministerpräsidenten nun einen gemeinsamen Vorschlag für eine Neuregelung des Länderfinanzausgleichs nach Auslaufen des Solidarpakts II vorgelegt. Demnach soll die Verrechnungssystematik maßgeblich anhand der Verteilung der Umsatzsteuer vorgenommen werden. Zudem sollen weiterhin Bundesergänzungsmittel an finanzschwache Länder gezahlt werden.

Der auf die unionsgeführten Bundesländer zurückgehende Vorschlag will das System des Länderfinanzausgleichs damit etwas vereinfachen. Allerdings unterbleibt ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Transparenz, denn die Rollen der Länder als Zahler- und Empfänger würden sogar verschleiert werden, da es zu keinen direkten Zahlungen zwischen den Ländern mehr käme.

Der Kompromiss zwischen den Länderchefs geht insgesamt zulasten des Bundes, der nämlich mit 9,65 Milliarden Euro noch einmal 1,15 Milliarden Euro mehr an die Länder überweisen soll als bisher angeboten.

Zudem wird die Anreizstruktur für die Bundesländer mit der geplanten Neuregelung nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) nur unwesentlich verbessert. Insbesondere für finanzschwächere Länder besteht kaum ein Anreiz für eine Haushaltskonsolidierung. Verantwortlich dafür sind die weiter-hin hohen Grenzbelastungen, die dafür sorgen, dass zusätzliche Steuereinnahmen zu 80 bis 85 Prozent mit Hilfszahlungen verrechnet werden, so dass nur ein kleiner Anteil der Mehreinnahmen im Landeshaushalt verbleibt. Im Vergleich zum derzeitigen System stellt dies lediglich eine leichte Absenkung der Grenzbelastungen dar.

Für die nach dem Vorschlag fünf Geberländer – Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg – würde die Anreizstruktur etwas besser aussehen. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen. In Kombination mit den hohen Grenzbelastungen der Empfängerländer erhöht dies allerdings die Wahrscheinlichkeit eines stärkeren Auseinanderdriftens von finanzstarken und finanzschwachen Bundesländern. Für den deutschen Föderalismus ist dies keine gute Nachricht.

Daher sollte der Bund als gewichtiger Verhandlungspartner und entscheidender Finanzier im zähen Ringen um eine Neuregelung seinen Einfluss nutzen und auf eine Beseitigung der Fehlanreize für die Bundesländer drängen.

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Tobias Hentze: Reform des Länderfinanzausgleichs – Eine Bewertung des Vorschlags der Bundesländer

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