Stellungnahme im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen
Haushaltsgesetz 2016 und Gemeindefinanzierungsgesetz
Stellungnahme
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Stellungnahme im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen
Die aktuelle Flüchtlingshilfe zeigt einmal mehr, wie wichtig solide Staatsfinanzen sind, um auf außergewöhnliche Situationen reagieren zu können. Die vorliegende Ergänzung zum Haushaltsgesetz 2016 zeigt dagegen, dass das Land Nordrhein-Westfalen offensichtlich in den vergangenen Jahren nicht solide genug gewirtschaftet hat.
Denn obwohl Nordrhein-Westfalen einen höheren Schuldenstand und eine höhere Neuverschuldung als jedes andere Bundesland aufweist, ist die Investitionsquote verhältnismäßig gering, so dass sich hier verstärkt ein Nachholbedarf aufbaut.
Eine nochmals deutlich angehobene Neuverschuldung trotz Rekordsteuereinnahmen und Niedrigzinsen, verhältnismäßig geringe Investitionen und zusätzliche künftige Ausgabenlasten – zum Beispiel in Form der zunehmenden Beamtenpensionen – lassen Zweifel daran aufkommen, ob der Haushalt des Landes Nordrhein-Westfalen auf Sicht ausgeglichen sein wird.
Daher gilt auch vor dem Hintergrund der Flüchtlingshilfe, dass der Haushalt weiter und nachhaltiger konsolidiert werden sollte. Bei Sachmitteln und Personalausgaben sind Effizienzsteigerungen möglich. Prioritären sollten noch konsequenter gesetzt und eine Umschichtung von Ausgaben vorangetrieben werden. Dabei können einzelne Ausgabenposten aufgrund der dringlichen Flüchtlingshilfe etwas aufgeschoben werden.
Tobias Hentze: Haushaltsgesetz 2016 und Gemeindefinanzierungsgesetz – Anhörung Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen
Stellungnahme
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
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