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Thilo Schaefer IW-Kurzbericht Nr. 67 15. Oktober 2018 EEG-Umlage: Umverteilung von unten nach oben

Die EEG-Umlage, das Instrument zur Förderung des Ausbaus Erneuerbarer Energien verteilt um: Der Anteil ihres Einkommens, den Haushalte mit geringen Einkommen für die EEG-Umlage aufwenden müssen, ist höher als bei einkommensstarken Haushalten. Letztere betreiben häufiger Solaranlagen und profitieren damit von der Förderung.

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Umverteilung von unten nach oben
Thilo Schaefer IW-Kurzbericht Nr. 67 15. Oktober 2018

EEG-Umlage: Umverteilung von unten nach oben

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Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Die EEG-Umlage, das Instrument zur Förderung des Ausbaus Erneuerbarer Energien verteilt um: Der Anteil ihres Einkommens, den Haushalte mit geringen Einkommen für die EEG-Umlage aufwenden müssen, ist höher als bei einkommensstarken Haushalten. Letztere betreiben häufiger Solaranlagen und profitieren damit von der Förderung.

Am 15. Oktober wird wie üblich die Höhe der EEG-Umlage für das kommende Jahr durch die Netzbetreiber bekanntgegeben. Möglicherweise sinkt sie sogar leicht gegenüber dem Vorjahr. Was jedoch bleibt, ist die Verteilungswirkung des Instruments zur Förderung der Erneuerbaren Energien. Da die Umlage pro verbrauchter Kilowattstunde Strom zu zahlen ist, ergeben sich keine allzu großen Unterschiede im Hinblick auf das Einkommen eines Haushalts. Die Bezieher hoher Einkommen haben nur einen leicht höheren Stromverbrauch als die Bezieher niedriger Einkommen. Das bedeutet aber gleichzeitig, dass der Anteil eines niedrigen Einkommens, der für die EEG-Umlage ausgegeben wird, deutlich höher ist als der eines hohen Einkommens.

Ganz anders sieht das beispielsweise bei der Einkommensteuer aus. Durch die Steuerprogression steigt der Steuersatz mit dem Einkommen, so dass die Steuern auch einen höheren Einkommensanteil ausmachen. Würde sich die EEG-Umlage nicht nach dem Stromverbrauch richten, sondern nach der Einkommensteuerzahlung, würden einkommensstärkere Haushalte deutlich mehr zur Förderung des Ausbaus Erneuerbarer Energien beitragen als einkommensschwächere Haushalte.

Häufig wird argumentiert, die Stromverbraucher seien die Verursacher der EEG-Kosten. Dies ist insofern zutreffend, als es um die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien geht. Allerdings würde eine verursachergerechte Ausgestaltung erfordern, den CO2-Gehalt des erzeugten Stroms als Bemessungsgrundlage zu nutzen. Indem jedoch alle Stromverbraucher unabhängig vom Erzeugungsmix die EEG-Umlage zahlen, gibt es keinen Anreiz „grüneren“ Strom zu verbrauchen.

Durch die EEG-Umlage und höhere Netzentgelte sind die Stromkosten für die Verbraucher in den letzten Jahren immer weiter gestiegen. Das ist im Hinblick auf das Ziel, nicht nur die Stromerzeugung, sondern auch den Energieverbrauch insgesamt weniger treibhausgasintensiv zu gestalten, kontraproduktiv.

Erneuerbar erzeugter Strom könnte auch in anderen Sektoren, namentlich zur Fortbewegung und zum Heizen und Kühlen von Gebäuden, für eine Reduktion der CO2-Emissionen sorgen – wenn er eine preislich attraktive Alternative im Vergleich zu fossilen Energieträgern darstellen würde.

Der Blick auf die Ausgabenseite verschärft die Verteilungswirkungen. Private Haushalte erhalten Auszahlungen aus der EEG-Umlage, wenn sie in erneuerbare Energien-Anlagen investieren. Das sind für private Haushalte in der Regel Photovoltaik-Anlagen. Verknüpft man die Informationen in der neuesten Welle der sozio-ökonomischen Panels, welcher Haushalt eine solche Anlage zur Stromerzeugung betreibt mit den Einkommensmerkmalen der Haushalte, so fällt auf, dass der Anteil der Solaranlagenbetreiber mit wachsendem Einkommen steigt. Das ist schon dadurch zu erklären, dass nur die Bewohner selbst genutzten Wohneigentums als Betreiber von Solaranlagen dazu befragt werden. Zusätzlich erscheint das angesichts der Erstinvestition plausibel, die dem Betrieb einer solchen Anlage zwingend vorausgeht.

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Fast ein Zehntel der Haushalte mit den höchsten Einkommen (Oberstes Dezil, also die 10 Prozent einkommensstärksten Haushalte) betreiben eine Anlage zur Erzeugung von Solarstrom. Demgegenüber liegt der Solarstrom-Anteil bei den 20 Prozent der Haushalte mit den niedrigsten Einkommen gerade einmal bei 0,4 Prozent. Demnach profitieren überdurchschnittlich viele Haushalte, deren EEG-Umlagezahlung einen vergleichsweise geringen Anteil ihres Einkommens ausmacht, von der Förderung (siehe Abbildung).

Das Dilemma der Umverteilung von unten nach oben ließe sich bei der EEG-Förderung nur dadurch lösen, dass deren Finanzierung vom Stromverbrauch entkoppelt würde. Dazu werden unterschiedliche Möglichkeiten diskutiert: von einer breiter gefassten Umlage bis zur Finanzierung aus dem Bundeshaushalt. Wenn dazu statt der bisherigen EEG-Umlage beispielsweise ein Aufschlag auf die Einkommensteuer erhoben würde, ändern sich auch die Verteilungswirkungen, denn dann würden Haushalte und Unternehmen nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung der EEG-Kosten beitragen.

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Thilo Schaefer: EEG-Umlage – Umverteilung von unten nach oben

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