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Susanna Kochskämper IW-Report Nr. 4 14. Februar 2018 Simulationsmodell: Neue Haltelinien in der Rentenversicherung

Das Einführen neuer Haltelinien, wie sie im Entwurf des Koalitionsvertrages vorgesehen sind, erscheint mit Blick auf den Rentenversicherungsbericht zunächst unproblematisch. Allerdings besteht bei einem Aussetzen der bisherigen Rentenanpassungsformel die Gefahr, die Generation der Beitragszahler in Zukunft noch stärker zu belasten.

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Neue Haltelinien in der Rentenversicherung
Susanna Kochskämper IW-Report Nr. 4 14. Februar 2018

Simulationsmodell: Neue Haltelinien in der Rentenversicherung

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Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Das Einführen neuer Haltelinien, wie sie im Entwurf des Koalitionsvertrages vorgesehen sind, erscheint mit Blick auf den Rentenversicherungsbericht zunächst unproblematisch. Allerdings besteht bei einem Aussetzen der bisherigen Rentenanpassungsformel die Gefahr, die Generation der Beitragszahler in Zukunft noch stärker zu belasten.

In dem im Februar vorgestellten Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD findet sich der Vorschlag, zwei neue Haltelinien für die gesetzliche Rentenversicherung einzuführen: Bis 2025 soll ein Sicherungsniveau von 48 Prozent nicht unter- und ein Beitragssatz von 20 Prozent nicht überschritten werden. Die weitere Entwicklung dieser Größen nach 2025 wird hingegen nicht weiter thematisiert. In diesem Beitrag werden drei mögliche Varianten für die Zeit nach 2025 vorgestellt: Die Rückkehr zum ursprünglichen Anpassungspfad dieser beiden Größen, ein Einfrieren dieser Größen über 2025 hinaus oder die Berechnung eines neuen Anpassungspfades beginnend mit dem Niveau in 2025. Anhand eines einfachen Simulationsmodells wird gezeigt, dass die Varianten, die von dem ursprünglichen Anpassungspfad abweichen, zwar zu einem höheren Sicherungsniveau führen, gleichzeitig jedoch nur mit einem höheren Beitragssatz beziehungsweise mit zusätzlichen Steuermitteln finanziert werden können. Insbesondere, wenn diese beiden Haltelinien über 2025 hinaus festgeschrieben werden, muss der Anteil der Bundesmittel an der Finanzierung der Rentenversicherung von gegenwärtig rund 30 Prozent auf über 37 Prozent in 2030 erhöht werden. In allen Varianten wird die künftige Beitragszahlergeneration stärker belastet, als es unter Beibehaltung der gegenwärtigen Rentenanpassungsformel der Fall wäre.

Damit würde sich die Politik jedoch zusätzlichem Druck aussetzen: Erstens muss sie relativ schnell eine Antwort darauf liefern, wie es nach 2025, also bereits in sieben Jahre weitergehen soll. Zweitens besteht dann die Gefahr, dass sich die neu definierten Haltelinien nicht auf den alten Anpassungspfad zurückführen lassen, da dies mit „politischen Sachzwängen“, sprich erheblichen Risiken für eine mögliche Wiederwahl der Sozialpolitiker verbunden wäre. Damit würden jedoch die höheren Belastungen für die künftigen Beitragszahler festgeschrieben. Drittens kann eine Verschlechterung der künftigen Arbeitsmarktsituation den Druck zusätzlich erhöhen und Handlungsbedarf schon vor 2025 erforderlich machen. Dann wird die Rentenpolitik jedoch zur Krisenpolitik und nimmt sich die Chance, gestalterisch tätig zu werden.

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Neue Haltelinien in der Rentenversicherung
Susanna Kochskämper IW-Report Nr. 4 14. Februar 2018

Susanna Kochskämper: Neue Haltelinien in der Rentenversicherung – und was dann?

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