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IW-Kurzbericht Nr. 52 13. Juni 2025 Ruth Maria Schüler / Stefanie Seele 2023: 0,9 Millionen Babyboomer vor der Regelaltersgrenze in Altersrente

Eine IW-Auswertung mit Daten der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zeigt, dass 2023 bereits 4,5 von 19,5 Millionen Babyboomern eine Altersrente beziehen, davon 0,9 Millionen, obwohl sie das gesetzliche Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben.

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0,9 Millionen Babyboomer vor der Regelaltersgrenze in Altersrente
IW-Kurzbericht Nr. 52 13. Juni 2025 Ruth Maria Schüler / Stefanie Seele

2023: 0,9 Millionen Babyboomer vor der Regelaltersgrenze in Altersrente

Ruth Maria Schüler / Stefanie Seele Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Eine IW-Auswertung mit Daten der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zeigt, dass 2023 bereits 4,5 von 19,5 Millionen Babyboomern eine Altersrente beziehen, davon 0,9 Millionen, obwohl sie das gesetzliche Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben.

Die demografische Welle – siehe Abbildung – aus den geburtenstarken Babyboomer-Jahrgängen 1954 bis 1969 mit durchgängig mehr als 1,1 Millionen Lebendgeborenen pro Jahrgang erreicht nach und nach das gesetzliche Renteneintrittsalter. Das Statistische Bundesamt fasst die Abgrenzung der Babyboomer mit den Jahrgängen 1957 bis 1968 enger (Pötzsch/Nieden, 2024). Nach IW-Definition haben im Jahr 2023 vier von 16 Geburtsjahrgängen die Regelaltersgrenze erreicht.

Der Gipfel der Welle, bestehend aus dem Geburtsjahrgang 1964 erreicht im Jahr 2031 mit 67 Jahren die Regelaltersgrenze. Diese wird seit 2012 schrittweise angehoben und erreicht mit 67 Jahren ihren Abschluss. Hierdurch soll zum einen die Einnahmenbasis der GRV gestärkt werden, da im Idealfall Beitragszahlerinnen und -zahler länger einzahlen. Zum anderen sänken die Ausgaben der GRV, wenn Versicherte tatsächlich später in den Ruhestand eintreten. Gelänge es durch die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters das durchschnittliche Rentenzugangsalter zu erhöhen, würde die GRV finanziell entlastet. Gleichzeitig würden die individuellen Renten durch das verlängerte Erwerbsleben höher ausfallen (Pimpertz, 2023a). De facto bewegt sich jedoch das durchschnittliche Zugangsalter in die gesetzliche Altersrente seit 2012 seitwärts. Dies liegt an den Möglichkeiten des vorzeitigen Renteneintritts: Zum einen besteht die Option bei einer Versicherungszeit von 35 Jahren und mit Erreichen des 63. Geburtstags mit Abschlägen eine gesetzliche Altersrente zu beziehen. Mit der Einführung der Rente für besonders langjährig Versicherte im Juli 2014 besteht zudem die Möglichkeit zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente zu gehen, wenn eine Versicherungszeit von 45 Jahren erreicht wird.

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Stand 2023 haben es diese beiden Regelungen 0,9 Millionen Babyboomern ermöglicht, vor Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters eine Altersrente zu beziehen. Aus den Geburtsjahrgängen, welche ihre Regelaltersgrenze bis einschließlich 2023 (1954 bis 1957) erreicht haben, gingen 1,8 Millionen Babyboomer vorzeitig in Rente – rund 44 Prozent des jeweiligen Geburtsjahrgangs. Wenn nachkommende Geburtsjahrgänge im gleichen Ausmaß die Voraussetzungen für einen vorzeitigen Renteneintritt erfüllen und ein vergleichbares Renteneintrittsverhalten an den Tag legen, ist zu erwarten, dass ab dem Jahr 2025 jährlich mindestens eine Million Babyboomer gesetzliche Altersrente beziehen, bevor sie die Regelaltersgrenze überschritten haben.

IW-Auswertung der Rentendaten

Für die IW-Auswertung wurden die individuellen Rentenversicherungsdaten in der Vollerhebung zum Stichtag 31.12.2023 für Deutschland aggregiert (siehe zur Aufbereitung und Methodik Schüler/Seele, 2025 sowie Forschungsdatenzentrum der Rentenversicherung, 2025). Zuletzt entsprachen die 39,9 Millionen aktiv Versicherten, bestehend aus beitragszahlenden Arbeitnehmern und freiwillig Versicherten, zusammengenommen mit den 21,3 Millionen Rentnerinnen und Rentnern knapp 90 Prozent der Bevölkerung im Alter ab 20 Jahren (Deutsche Rentenversicherung, 2024, 18; 204; Statistisches Bundesamt, 2025).

Die Abdeckung der GRV ist deshalb so hoch, weil auch Menschen, die im Laufe ihres Erwerbslebens ins Beamtentum oder in eine selbstständige Beschäftigung wechselten, in der Regel aus den ersten Berufsjahren Rentenansprüche erworben haben. Voraussetzung für den Rentenbezug ist eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren. Daher erhöhte auch die Einführung der Mütterrenten den Altersrentenbezug. Denn mit dieser Regelung erreichten manche Mütter die Mindestversicherungszeit.

Die bislang 4,5 Millionen Altersrentnerinnen und -rentner sind eine untere Grenze der Babyboomer in Rente, denn Rentnerinnen und Rentner aufgrund von Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung bleiben bei der IW-Auswertung außen vor. Und in den Jahren 2024 und 2025 erreich(t)en die Jahrgänge 1958 und 1959 die Regelaltersgrenze, das heißt mittlerweile sind noch mehr Babyboomer in Altersrente.

Vorzeitigen Rentenbezug abschaffen

Der Übergang der Babyboomer aus dem Erwerbsleben in den Ruhestand ist für den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungen in Deutschland eine Mammutaufgabe. Bis zum Jahr 2036 haben alle Babyboomer rechnerisch die Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht. Bis dahin wird die Babyboomer-Generation auf Basis der IW-Bevölkerungsprognose auf etwa 16,5 Millionen Personen geschrumpft sein (Deschermeier/Schäfer, 2024).

Zum einen verringert der Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge das Erwerbspotenzial in Deutschland um mehrere Millionen Personen (Deschermeier/Schäfer, 2024), weil die Babyboomer-Generation deutlich weniger Kinder bekamen als ihre Eltern. Zum anderen müssen im umlagefinanzierten Rentensystem mehr Rentenbezieher durch weniger Beitragszahler finanziert werden.

Ziel der Politik sollte es sein, die geburtenstarken Jahrgänge möglichst lange im Erwerbsleben zu halten, um die demografische Welle zu glätten. Doch derzeit vereiteln die Altersrenten für (besonders) langjährig Versicherte dieses Ziel. Statt diese Regelungen abzuschaffen, wurde zum Jahresbeginn 2023 das Weiterarbeiten neben der Altersrente über eine geringfügige Beschäftigung hinaus finanziell attraktiver gestaltet. Die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze ermöglicht (besonders) langjährig Versicherten neben dem Altersrentenbezug zu arbeiten, ohne dass die gesetzliche Rente mit dem Hinzuverdienst verrechnet wird.

12 Prozent der Babyboomer, die aktuell eine gesetzliche Altersrente beziehen, obwohl sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, gehen einem sozialversicherungspflichtigen Hinzuverdienst nach, der über eine geringfügige Beschäftigung hinausgeht. Seit der Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze steigt der Parallelbezug von Altersrente und Erwerbseinkommen bei (besonders) langjährig Versicherten deutlich. Aus dem Geburtsjahrgang 1959 arbeitete jede(r) fünfte besonders langjährig Versicherte neben dem Rentenbezug. Gleichzeitig scheint sich mit der Reform das Renteneintrittsverhalten verändert zu haben, was ein Indiz für Mitnahmeeffekte ist. So steigt der Anteil der Personen, die mit Abschlägen in Rente geht, mit dem Geburtsjahrgang 1957 an (Schüler/Seele, 2025, 12).

Statt eines erhöhten Steuerfreibetrags bis zu 2.000 Euro monatlich für Rentnerinnen und Rentner jenseits der Regelaltersgrenze – wie mit der „Aktivrente“ im Koalitionsvertrag eingebracht –, sollten die Abschläge bei vorzeitigem Altersrentenbezug angehoben werden (Pimpertz, 2023b) und die abschlagsprivilegierte Rente für besonders langjährig Versicherte auslaufen.

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