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IW-Trends Nr. 1 13. April 2023 Ruth Schüler Renteneintritt von Paaren in Deutschland

Um die Finanzierung der gesetzlichen Rente im Umlageverfahren nachhaltig zu sichern, ist es erforderlich, dass möglichst viele Menschen bis zur Regelaltersgrenze arbeiten. Der Renteneintritt wird in der ökonomischen Theorie als individuelle Entscheidung eines Abwägens der Opportunitätskosten der Freizeit und dem erwarteten Ruhestandseinkommen beschrieben.

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Renteneintritt von Paaren in Deutschland
IW-Trends Nr. 1 13. April 2023 Ruth Schüler

Renteneintritt von Paaren in Deutschland

Ruth Schüler Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Um die Finanzierung der gesetzlichen Rente im Umlageverfahren nachhaltig zu sichern, ist es erforderlich, dass möglichst viele Menschen bis zur Regelaltersgrenze arbeiten. Der Renteneintritt wird in der ökonomischen Theorie als individuelle Entscheidung eines Abwägens der Opportunitätskosten der Freizeit und dem erwarteten Ruhestandseinkommen beschrieben.

Welche Rolle bei der Renteneintrittsentscheidung der Haushaltskontext spielt, wurde bisher auch aufgrund mangelnder Daten wenig betrachtet. In der folgenden Untersuchung wird anhand von Daten des Sozio-oekonomischen Panels und der Deutschen Rentenversicherung untersucht, inwiefern Paare ihre Rentenentscheidung gemeinsam treffen und aufeinander abstimmen. Die Analyse stellt dar, dass ein gemeinsamer Renteneintritt weniger häufig umgesetzt wird, als er gewünscht wird. Im Besonderen für die Rentnerkohorte, die 1947 und später geboren ist und somit mit Anhebung der Regelaltersgrenze in Rente geht, zeigt sich eine Verhaltensänderung. In der Rentnerkohorte, der vor 1947 Geborenen, arbeiten die älteren Partner näher bis zur Regelaltersgrenze als die jüngeren Partner. Für die Rentnerkohorten, die 1947 und später geboren sind, lässt sich das Gegenteil beobachten. Hier arbeiten die jüngeren Partner näher bis zur Regelaltersgrenze als ihre älteren Lebenspartner. Eine ökonometrische Untersuchung der Anhebung der Regelaltersgrenze und der Einführung der sogenannten abschlagsfreien Rente mit 63 zeigt, dass die beiden Reformen nicht ursächlich für diese Verhaltensänderung bezüglich des gemeinsamen Renteneintritts sind.

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