In dem Gutachten für den UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen untersuchen die IW-Forscher, wie sich eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs auf den Heizölmarkt auswirkt und inwiefern wirtschaftlich Risikopotential durch das Urteil entstanden ist.
Wirtschaftliche Folgen des neuen Widerrufrechts im Heizölfernabsatz
Gutachten für den UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralunternehmen
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
In dem Gutachten für den UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen untersuchen die IW-Forscher, wie sich eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs auf den Heizölmarkt auswirkt und inwiefern wirtschaftlich Risikopotential durch das Urteil entstanden ist.
Im vorliegenden Gutachten wurden die wirtschaftlichen Folgen untersucht, die sich infolge des BGH-Urteils zum Widerrufsrecht im Heizölfernabsatz für den Heizölhandel ergeben können. Als Datenbasis dienen reale Heizölpreise auf Tagesbasis über einen 10-Jahres-Zeitraum vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2015.
Ausgehend von dieser Datenbasis aus den vergangenen Jahren und den Charakteristika des Heizölmarktes führen die Untersuchungen zu folgenden Ergebnissen:
- Der Heizölpreis unterliegt den Schwankungen der internationalen Rohölmärkte, auf die der Heizölhändler selbst keinen Einfluss hat. Der aus den Daten ermittelte Korrelationskoeffizient zwischen den Heizöl- und Rohölpreisen von 0,97 dokumentiert diese starke Abhängigkeit.
- Die Berücksichtigung der theoretischen Überlegungen zur Marktstruktur, der Empirie der Preisverläufe an den Heiz- und Rohölmärkten und der Überlegungen zur Motivation des Kunden eine Heizölbestellung zu stornieren, führen zu dem Schluss, dass aus ökonomischer Sicht Heizöl unter Art. 16 b) VRRL (resp. §312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 BGB) fallen müsste.
- Die durch das BGH-Urteil veränderte Rechtslage steht dem entgegen und ruft eine asymmetrische Marktsituation hervor, in der das wirtschaftliche Risiko infolge der am Heizölmarkt üblichen Preisschwankungen einseitig auf den Händler verlagert wird.
- Für den Kunden ist ein Rücktritt besonders dann interessant, wenn er aufgrund der Preisentwicklung zwischen Bestell- und Lieferzeitpunkt auf einen günstigeren als den vereinbarten Preis hoffen oder spekulieren kann. Wegen der ausgeprägten Homogenität des Gutes Heizöl sind andere Rücktrittsgründe innerhalb der Lieferfrist praktisch nicht relevant.
- Dem Heizölhändler entstehen durch jeden Rücktritt zusätzliche Kosten, da die vereinbarte Lieferung tatsächlich zu einem geringeren Preis durchgeführt werden muss oder sogar gänzlich entfällt.
- Seinerseits kann der Händler bei steigenden Preisen kein Rücktrittsrecht gegenüber dem Verbraucher geltend machen, um etwa die bei fallenden Preisen eintretenden Verluste bilanziell wieder auszugleichen.
- Die Berechnungen in den Fallbeispielen zeigen, dass die Höhe des wirtschaftlichen Risikopotenzials bei einem kleineren Händler mit nur einem Tankfahrzeug bereits bei 130.000 Euro pro Jahr liegen kann (in Abhängigkeit der analysierten Einflussfaktoren).
- Dementsprechend müssen größere Unternehmen in Abhängigkeit der Liefermenge mit proportional größeren Verlustpotenzialen rechnen.
- Damit liegt das wirtschaftliche Risikopotenzial für den Heizölhandel, auf Grundlage des betrachteten 10-Jahres-Zeitraumes, in einer Größenordnung von etwa 50 Prozent des durchschnittlichen Deckungsbeitrages im Heizölhandel, aus dem noch die Aufwendungen für Geschäftsprozesse wie beispielsweise Transport, Verwaltung, Vertrieb und Lagerung bedient werden müssen.
- Abweichend von der Mittelwertbetrachtung über den 10-Jahres-Zeitraum kann sich die Situation für die Händler dann weiter verschärfen, wenn sich extremere Preisentwicklungsphasen ergeben.
- Die isolierten Betrachtungen für das Jahr 2008 zeigen, dass das wirtschaftliche Risikopotenzial für den kleineren Händler bereits auf ca. 250.000 Euro pro Jahr ansteigen kann und damit in einer Größenordnung von etwa 75 Prozent des Deckungsbeitrages liegt, von dem wiederum die genannten Kosten für den Geschäftsbetrieb bedient werden müssen.
- Die Berechnungen zeigen, dass sich für Heizöllieferanten wirtschaftliche Risikopotenziale in einer Größenordnung ergeben, die ohne Gegenmaßnahmen schnell existenzbedrohend werden können.
Das tatsächliche Verbraucherverhalten, also die Frage, inwieweit der Verbraucher von seinem durch das BGH-Urteil eingeräumten Stornierungsrecht Gebrauch machen wird, dürfte von einer Vielzahl von Faktoren abhängen, die in diesem Gutachten beispielhaft aufgeführt sind. Da das Verbraucherverhalten nicht kalkulierbar ist und der BGH mit seinem Grundsatzurteil prinzipiell allen Verbrauchern die Möglichkeit zum Widerruf der Heizölbestellung ermöglicht hat, muss für das potenzielle wirtschaftliche Risiko der Händler eine Stornierungsquote von 100 Prozent angesetzt werden.
Die mit dem Widerrufsrecht entstandenen Risikopotenziale für den Heizölhandel werden sich demnach früher oder später in Form von zusätzlichen Kosten für die Verbraucher auswirken durch
- die erforderlich gewordene Absicherung gegen das entstandene Risikopotenzial beim Heizölhandel, was zum Beispiel eine Verteuerung des Produkts Heizöl nach sich ziehen kann;
- die Ausdünnung der Händlerdichte und die damit verbundene Einschränkung der Anbietervielfalt sowie den dann zu erwartenden Anstieg der Transportkosten für die Heizöl-Lieferungen.
Das Widerrufsrecht im Heizölfernabsatz dient also nur auf den ersten Blick den Interessen der Verbraucher. Die Untersuchungen zeigen, dass letztlich die Endverbraucher die Kosten tragen werden, die sich aus dem neuen Widerrufsrecht ergeben.
Cornelius Bähr / Roman Bertenrath / Thilo Schaefer: Wirtschaftliche Folgen des neuen Widerrufrechts im Heizölfernabsatz
Gutachten für den UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralunternehmen
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

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