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Markus Demary / Jochen Pimpertz IW-Kurzbericht Nr. 5 3. Februar 2016 Deutschlandrente: Hilfreich oder problematisch?

Die drei hessischen Landtagsabgeordneten Al-Wazir (Grüne), Grüttner und Schäfer (CDU) schlagen eine obligatorische kapitalgedeckte Zusatzversorgung für jedermann vor. Was gut gemeint klingt, weist aber eine ganze Reihe von Schwachstellen auf.

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Hilfreich oder problematisch?
Markus Demary / Jochen Pimpertz IW-Kurzbericht Nr. 5 3. Februar 2016

Deutschlandrente: Hilfreich oder problematisch?

Kurzbericht

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Die drei hessischen Landtagsabgeordneten Al-Wazir (Grüne), Grüttner und Schäfer (CDU) schlagen eine obligatorische kapitalgedeckte Zusatzversorgung für jedermann vor. Was gut gemeint klingt, weist aber eine ganze Reihe von Schwachstellen auf.

Nach diesem Vorschlag sollen die Arbeitgeber für jeden Beschäftigten einen Teil des Bruttoentgelts in einen zentralen, bei der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) angesiedelten Fonds einzahlen. Dieser Kapitalstock finanziert eine Zusatzrente im Alter (Al-Wazir et al., 2015). Unklar bleibt, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer aus der Verpflichtung heraus optieren können. Aber unabhängig davon scheint die verhaltensökonomische Forschung den Vorschlag zu stützen. Grund genug für eine Analyse des staatlichen Handlungsbedarfs:

Fest steht, dass das Versorgungsniveau der GRV sinkt. Weil aber das durchschnittliche Rentenzugangsalter ebenso steigt wie die Erwerbsbeteiligung der Frauen, ist davon auszugehen, dass jüngere Versicherte künftig mehr Beitragszeiten aufweisen als heutige Rentner, und sie deshalb bereits einen Teil des zusätzlichen Vorsorgebedarfs im gesetzlichen System kompensieren können.

Ergänzend sorgen sechs von zehn Beschäftigten betrieblich vor (BMAS, 2015, 11). Darüber hinaus aber sind die empirischen Befunde zum Vorsorgeverhalten unbefriedigend, insbesondere bezüglich der Kombination unterschiedlicher Anlageformen sowie der Vermögenssituation einzelner Haushalte. Unter dem Anspruch, evidenzbasiert wirtschaftspolitische Empfehlungen abzuleiten, besteht deshalb eher Forschungsbedarf denn Gewissheit.

Die Sorge, ein sinkendes gesetzliches Rentenniveau führe ohne obligatorische Vorsorge vermehrt zu Altersarmut, ist auch aus normativer Sicht nicht zwingend. Denn nicht die Vermeidung von Altersarmut ist vorrangige Aufgabe der GRV, sondern die Verstetigung der Erwerbseinkommen im Lebenszyklus. Vielmehr garantiert die bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherung ein Mindesteinkommen im Alter. Ob diese aber verstärkt in Anspruch genommen werden wird, hängt nicht von der Entwicklung einer einzigen Vorsorgealternative ab.

Die Verhaltensökonomik weist jedoch darauf hin, dass Menschen träge reagieren. Ein Obligatorium gepaart mit der Möglichkeit, heraus zu optieren, könne deshalb zu einem günstigeren Vorsorgeergebnis führen (Knabe/Weimann, 2015). Dieses Argument macht sich aber lediglich die Präferenzen eines fürsorgenden Sozialstaates zu eigen. Die Frage nach der Legitimation staatlichen Handelns über die gesetzliche Versicherungspflicht hinaus bleibt ebenso unbeantwortet wie die Frage, ob die „Deutschlandrente“ effizient ist.

Die eingezahlten Beiträge sollen in einem Staatsfonds gebündelt und am Kapitalmarkt angelegt werden (Al-Wazir et al, 2015). Für einen zentral einzurichtenden Fonds spricht nach Auffassung der Autoren, dass Vertriebskosten entfallen würden. Die Transaktionskostenersparnis führt jedoch nur dann zu höherer Effizienz, wenn der Staat als Vermögensverwalter zu gleich guten Ergebnissen kommt wie ein wettbewerblich verfasster Finanzmarkt.

Gerade in diesem Punkt verweisen die Autoren auf scheinbar erfolgreiche Vorbilder. Tatsächlich beruht deren Performance aber weniger auf der besonderen Expertise ihrer Verwalter als vielmehr darauf, dass sie die Bonität des Heimatstaates für sich nutzen können. Die Autoren sprechen davon, dass der Staat mit seinem guten Namen hinter dem Fonds stehe (Al-Wazir et al., 2015). Der implizite staatliche Insolvenzschutz eröffnet günstige Refinanzierungsoptionen, ist der Staatsfonds doch vielmehr ein politisches Projekt denn ein Pensionsfonds und deshalb „too big to fail“.

Ob unter diesem Insolvenzschutz Anreize entstehen, effiziente Anlageentscheidungen zu treffen, darf aber bezweifelt werden. Denn der Staat wäre Regelsetzer, Schiedsrichter und Spieler in einem. Immer dann, wenn er in der Rolle des Spielers wenig erfolgreich agiert, besteht die Versuchung, in einer der beiden anderen Rollen korrigierend nachzuhelfen. Diese Option verzerrt den Wettbewerb um effiziente Anlagen auf Kosten der Sparer.

Mehr noch entstünden Anreize, den Fonds als Instrument für verdeckte Industriepolitik zu missbrauchen – ob zugunsten einzelner Unternehmen oder ganzer Branchen. Die Anlageentscheidungen des Staatsfonds hätten Einfluss auf Kurse und Renditen der Unternehmensanleihen und somit auf deren Finanzierungskosten.

Daneben drohen politische Konjunkturzyklen in den Finanzmarktpreisen (Nordhaus, 1975). Denn für jede Regierung besteht der Anreiz, zum Ende einer Wahlperiode über gezielte Käufe von Unternehmensanleihen die wirtschaftliche Entwicklung zu beeinflussen, um die Wiederwahlchancen zu erhöhen.

Tatsächlich mangelt es den Haushalten nicht an Anlagealternativen (Grafik), selbst innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) stehen fünf Durchführungswege offen. Fraglich ist vielmehr, warum sich ausgerechnet die Beschäftigten kleiner und mittlerer Unternehmen zu einem geringeren Anteil an der bAV beteiligen. Statt die große Keule eines „Obligatoriums“ zu schwingen, gilt es sicherzustellen, dass alle Beteiligten hinreichend über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert sind. Diese Forderung richtet sich aber zuerst an die Interessenvertreter von Arbeitnehmern, an Kammern und Verbände sowie die beratenden Berufe und Finanzvermittler, nicht aber an den Staat in seiner Rolle als Regelgeber oder gar Akteur auf dem Kapitalmarkt.

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