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Markus Demary IW-Policy Paper Nr. 16 30. September 2013 Ein Vorschlag für eine europäische Bankenunion ohne automatische Vergemeinschaftung von Bankverlusten
Ein Vorschlag für eine europäische Bankenunion ohne automatische Vergemeinschaftung von Bankverlusten
Markus Demary IW-Policy Paper Nr. 16 30. September 2013

Ein Vorschlag für eine europäische Bankenunion ohne automatische Vergemeinschaftung von Bankverlusten

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Die Krise im Euroraum zeigte erhebliche Schwachstellen in der Architektur der Währungsunion auf. So wurde die gemeinsame Geldpolitik nicht durch eine gemeinsame Bankenaufsicht ergänzt. Diese Aufsichtslücken ermöglichen im Verbund mit einer nicht ihrem Risiko entsprechenden Eigenkapitalunterlegung von Staatsanleihen eine zu starke Verflechtung zwischen Bankschulden und Staatsschulden und damit die Gefahr einer systemischen Bankenkrise. Ergänzend zu dem kurzfristigen Krisenmechanismus ESM ist eine Bankenunion als langfristiges Rahmenwerk zur Vervollständigung der europäischen Währungsunion geplant. Das IW Köln bewertet die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Bankenunion und macht einen alternativen Vorschlag, bei dem der vorgeschlagene gemeinsame Abwicklungsfonds durch ein Europäisches System der Abwicklungsfonds ersetzt wird. Hierbei entscheidet der Grad der Systemrelevanz einer Bank darüber, ob ihre Abwicklung aus einem oder mehreren nationalen Fonds oder aber aus dem europäischen Abwicklungsfonds finanziert wird. Hierdurch kann die Abwicklung von Banken finanziert werden, ohne dass es automatisch zu einer Vergemeinschaftung von Kosten und Verlusten kommt. Zudem entwickelt das IW Köln einen Zeitplan für die Umsetzung der Bankenunion. Dieser sieht eine Quarantänezeit für Banken vor, bei denen der Asset Quality Review Altlasten aufdeckt, welche aber noch eine Chance auf Erholung haben, sofern sie Restrukturierungspläne vorlegen können, die die EZB genehmigen muss. Während der Quarantänezeit stehen diese Banken unter besonderer Beaufsichtigung. Abgewickelt werden müssen sie jedoch, wenn der Restrukturierungsplan nicht genehmigt wird oder aber die Restrukturierungsziele nicht erreicht werden.

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