Seit langem ist bekannt, dass die Bevölkerungsalterung eine zentrale Herausforderung für die Gesellschaft darstellt. Aber anders als in der Vergangenheit tritt der demografische Wandel nicht erst in ferner Zukunft ein, er wird jetzt wirksam.
Agenda 2030 für die Rentenpolitik: Leitlinien für die 21. Legislaturperiode und darüber hinaus
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Seit langem ist bekannt, dass die Bevölkerungsalterung eine zentrale Herausforderung für die Gesellschaft darstellt. Aber anders als in der Vergangenheit tritt der demografische Wandel nicht erst in ferner Zukunft ein, er wird jetzt wirksam.
Denn die ersten Jahrgänge der Babyboomer-Generation stehen vor dem regulären oder vorzeitigen Eintritt in den Rentenbezug. Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit ist deshalb dringend geboten.
Mit der Alterung der geburtenstarken Jahrgänge scheiden ab jetzt vermehrt Beschäftigte aus dem Erwerbsleben aus. Damit droht einerseits ein Rückgang des Arbeitskräftepotenzials, andererseits ein Anstieg der Finanzierungserfordernisse für Renten, Gesundheit und Pflege. Das erfordert immer höhere Beitragssätze, die sich auf die Entwicklung der Arbeitskosten negativ auswirken und die Beschäftigungsperspektiven am Standort Deutschland trüben. Entwickeln sich Sozialversicherungsausgaben und beitragspflichtige Einkommen immer weiter auseinander, droht eine Negativspirale.
Langfristig führt kein Weg daran vorbei, den Renteneintritt über eine Dynamisierung der Regelaltersgrenze in ein höheres Lebensalter zu verschieben. Das käme aber zu spät, um die Folgen des Renteneintritts der ersten Babyboomer-Kohorten abzumildern – sowohl mit Blick auf die rasch steigende Rentenlast als auch mit Blick auf die drohende Lücke, die die geburtenstarken Jahrgänge auf dem Arbeitsmarkt hinterlassen.
Die kommende Bundesregierung muss deshalb das verbleibende Zeitfenster nutzen und Fehlanreize zugunsten eines vorzeitigen Renteneintritts für alle heute noch im Erwerbsleben stehenden, rentennahen Jahrgänge beseitigen. Notwendig ist dazu eine Abschaffung des abschlagfreien vorgezogenen Rentenbezugs sowie eine Anhebung der Abschlaghöhe. Auf den Prüfstand gehört die unbegrenzte Hinzuverdienstmöglichkeit bei vorgezogenem Rentenbezug. Dann braucht es keine zusätzlichen Anreize zugunsten einer verlängerten Erwerbstätigkeit, denn das Rentenrecht „belohnt“ einen späteren Rentenbezug systematisch. Eine erfolgreiche Armutsprävention gelingt über eine erfolgreiche Beschäftigungspolitik. Sozialpolitische Handlungsbedarfe gilt es konsequent an die bedürftigkeitsgeprüften Sicherungssysteme zu adressieren – die Höhe der individuellen Rente ist kein hinreichender Indikator für Hilfsbedürftigkeit.
Eine nachhaltige Reformagenda braucht es auch für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Denn hier steigen die Finanzierungserfordernisse ebenfalls mit der alternden Versichertengemeinschaft. Gleichzeitig hat der Arbeitskräftemangel längst das personalintensive Gesundheitswesen erreicht. In der Medizin und in der Pflege kann es nicht mehr allein darum gehen, Finanzierungsquellen für wünschenswerte Versorgungsstandards zu erschließen. Gesundheitspolitik wird sich künftig am Machbaren, nicht am Wünschenswerten messen lassen müssen.
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