Mit einer Bürgerversicherung wird die gesetzliche Krankenversicherung keineswegs solidarischer. Zwar lassen sich die Finanzierungslasten anders verteilen, der Umfang solidarischer Umverteilung ändert sich aber kaum.

Das Solidaritätsprinzip im Fokus einer GKV-Reform
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Mit einer Bürgerversicherung wird die gesetzliche Krankenversicherung keineswegs solidarischer. Zwar lassen sich die Finanzierungslasten anders verteilen, der Umfang solidarischer Umverteilung ändert sich aber kaum.
Im Gegenteil, die Krankenversicherung verstößt in jedem Fall gegen die intergenerative Solidarität. Denn im Umlageverfahren müssen kommende Generationen steigende Lasten schultern. Einen Ausweg bietet eine ergänzende kapitalgedeckte Versicherung. Damit ließen sich Wahlmöglichkeiten verbinden, die bislang nur den Privatversicherten offenstehen.

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