1. Home
  2. Studien
  3. Stellungnahme zum Fragenkatalog der Alterssicherungskommission der Bundesregierung: Alterssicherung – eine Frage von Einkommen und Vermögen
IW-Report Nr. 10 17. März 2026 Jochen Pimpertz Stellungnahme zum Fragenkatalog der Alterssicherungskommission der Bundesregierung: Alterssicherung – eine Frage von Einkommen und Vermögen

Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung soll einerseits eine Kennziffer für das Gesamtversorgungsniveau aus gesetzlicher Rente, betrieblicher und geförderter Privatvorsorge entwickeln.

PDF herunterladen
Stellungnahme zum Fragenkatalog der Alterssicherungskommission der Bundesregierung
IW-Report Nr. 10 17. März 2026 Jochen Pimpertz

Stellungnahme zum Fragenkatalog der Alterssicherungskommission der Bundesregierung: Alterssicherung – eine Frage von Einkommen und Vermögen

Im Auftrag der Alterssicherungskommission der Bundesregierung, Geschäftsstelle Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Jochen Pimpertz Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung soll einerseits eine Kennziffer für das Gesamtversorgungsniveau aus gesetzlicher Rente, betrieblicher und geförderter Privatvorsorge entwickeln.

Andererseits soll es darum gehen, wie der Lebensstandardsicherung im Alter gesichert werden kann. Beide Arbeitsaufträge können zu unterschiedlichen Ableitungen führen: Soll das Gesamtversorgungsniveau aus den drei Säulen maßgeblich für Reformen sein, dann wird damit implizit unterstellt, dass die Bedarfe im Alter vorrangig über monatliche Renten aus den drei Versicherungssystemen gedeckt werden sollen. Der Lebensstandard lässt sich aber auch durch Vermögen absichern. Das ist der Grund, warum Leistungen der Grundsicherung oder das Wohngeld eine Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse voraussetzen.

Ein Gesamtversorgungsniveau der drei Säulen vermag auch deshalb keine geeignete Zielgröße zu sein, weil die Höhe der Leistungen jeweils von den individuellen Bildungs-, Erwerbs- und Vorsorgeentscheidungen der Versicherten abhängen. Insbesondere in Paarhaushalten können niedrige Versorgungsansprüche einer Person mit hinreichend hohen Leistungen des Partners zusammentreffen. Schon deshalb lässt sich weder aus dem Sicherungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung noch aus dem Verbreitungsgrad ergänzender Vorsorgesysteme treffsicher auf Versorgungsrisiken im Alter schließen.

Dennoch werden unterschiedliche Reformmodelle mit der Sorge vor steigender Armutsgefährdung begründet. Auch dieses Messkonzept abstrahiert von den Vermögenswerten. Immerhin berücksichtigt es aber sämtliche Nettoeinkommen, die allen Haushaltsmitgliedern zufließen. Allerdings werden dabei die Vorteile des gemeinsamen Wirtschaftens, das in Mehrpersonenhaushalten möglich ist, über eine Bedarfsgewichtung der Haushaltsmitglieder berücksichtigt. Auch deshalb lässt sich nicht treffsicher von der Höhe einer gesetzlichen, betrieblichen oder privaten Rente auf Armutsgefährdungsrisiken im Haushalt schließen.

Tatsächlich deuten die empirischen Befunde darauf hin, dass Vermögenswerte selbst bei der Absicherung von Haushalten mit geringerem Alterseinkommen relevant sein können. Für das Gros der Ruhestandshaushalte werden höhere Vermögensbestände festgestellt, die für eine Lebensstandardsicherung jenseits des Grundsicherungsniveaus eingesetzt werden können – sei es zur Tilgung einer Hypothek, die ein mietfreies Wohnen in der selbstgenutzten Immobilie ermöglicht, oder sei es zur Vorsorge gegen Ausgabenrisiken, die sich zum Beispiel im Pflegefall ergeben.

Deshalb sollten Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Alterssicherungssysteme nur auf Basis empirischer Befunde abgeleitet werden, die den Wohlstand eines Haushalts umfassend abbilden, also sowohl die Einkommen- als auch die Vermögensausstattung eines Haushalts berücksichtigen.
 

DOI: 10.67087/12.21026

PDF herunterladen
Stellungnahme zum Fragenkatalog der Alterssicherungskommission der Bundesregierung
IW-Report Nr. 10 17. März 2026 Jochen Pimpertz

Stellungnahme zum Fragenkatalog der Alterssicherungskommission der Bundesregierung: Alterssicherung – eine Frage von Einkommen und Vermögen

Im Auftrag der Alterssicherungskommission der Bundesregierung, Geschäftsstelle Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Jochen Pimpertz Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Mehr zum Thema

Mehr zum Thema

Artikel lesen
IW-Direktor Prof. Dr. Michael Hüther
ntv 5. Oktober 2026 Michael Hüther bei ntv

Reformen: Abschlagsfreie Rente beizubehalten ist nicht zielführend

Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren soll abgeschafft werden, so sieht es zumindest das Reformprogramm der Bundesregierung vor. Doch die SPD protestiert. IW-Direktor Michael Hüther ist von der Position der SPD überrascht und übt scharfe Kritik.

Michael Hüther bei ntv IW

Artikel lesen
ntv 22. September 2026 Ruth Maria Schüler bei ntv

Reformdebatte: Warum die Rente mit 63 abgeschafft werden muss

Zerbröselt der Rentenkompromiss, wenn die Bundesregierung doch an der vorzeitigen Rente für besonders langjährig Versicherte festhält? IW-Ökonomin Ruth Maria Schüler erklärt im Interview, warum es wichtig ist, alle Punkte des Pakets umzusetzen.

Ruth Maria Schüler bei ntv IW

Mehr zum Thema

Inhaltselement mit der ID 8880