Die im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verankerten Änderungen der Rahmenbedingungen für die Erstattungsbetragsverhandlungen innovativer Arzneimittel werden als Gefahr für die zukünftige Versorgung der Patienten und für den Forschungs- und Produktionsstandort gesehen.
Arzneimittelversorgung und -produktion gefährdet
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Die im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verankerten Änderungen der Rahmenbedingungen für die Erstattungsbetragsverhandlungen innovativer Arzneimittel werden als Gefahr für die zukünftige Versorgung der Patienten und für den Forschungs- und Produktionsstandort gesehen.
Die neuen Leitplanken im Verfahren zur frühen Nutzenbewertung bedeuten zum einen, dass im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie gleichwertige Arzneimittel schlechter gestellt werden. Zum anderen können nur noch Sprunginnovationen gesichert einen höheren Erstattungsbetrag als den des Referenzpräparats erzielen – lediglich 20 Prozent der seit 2011 abgeschlossenen Bewertungsverfahren fallen unter die entsprechenden Kategorien.
Das oftmals angemahnte Ungleichgewicht in den Markteinführungen zwischen den verschiedenen Indikationsgebieten wird durch das neue Regelwerk weiter verstärkt. Hiervon wird vor allem die Versorgung chronisch Erkrankter betroffen sein. Die Attraktivität eines Marktes für den Absatz innovativer Arzneimittel beeinflusst darüber hinaus die Standortentscheidungen pharmazeutischer Unternehmen.
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