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Esther Chrischilles / Hubertus Bardt IW-Report Nr. 6 10. März 2016 Fünf Jahre nach Fukushima

Eine Zwischenbilanz der Energiewende

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Fünf Jahre nach Fukushima
Esther Chrischilles / Hubertus Bardt IW-Report Nr. 6 10. März 2016

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Eine Zwischenbilanz der Energiewende

Die Bundesregierung hat in Verbindung mit dem Erdbeben in Fukushima und dem damit verbundenen Reaktorunglück den endgültigen Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Zusammen mit dem bis vor das Jahr 2000 zurück reichenden Beschluss, die Stromversorgung auf erneuerbarer Energien umzustellen bilden diese Entscheidungen die maßgeblichen Weichen für die sogenannte Energiewende. Daran schließen sich eine Reihe von Herausforderungen an, die in der einen oder anderen Weise von der Bundesregierung in ergänzende Ziele übersetzt worden sind.

Fünf Jahre liegen die Ereignisse um Fukushima, denen der Kernenergieausstieg folgte, nun zurück. Die verbleibenden acht Kernkraftwerke, die zuletzt rund 14 Prozent des hiesigen Stroms erzeugten, werden in den nächsten Jahren vom Netz gehen. Die größten Herausforderungen stehen uns damit noch bevor: Mit Auslaufen der Jahre 2021 und 2022 werden nochmals Kapazitäten in der Größenordnung der Sofortstilllegungen 2011 vom Netz gehen. Die vorliegende Kurzexpertise hat aus diesem Anlass wesentliche Ziele, die teilweise notwendige Rahmenbedingungen zum Gelingen der Energiewende beschreiben, untersucht. Sie bedient sich dafür einer Indikatorik, die soweit möglich den Zielpfad der Energiewende seit dem Jahr 2000 und den ersten Zwischenzielen 2020 definiert und auf den aktuellen Stand bezieht. Vergleichend wird hier auch 2011, das Jahr des Kernenergieausstiegs, mitbetrachtet.

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