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Thomas Schleiermacher Gutachten 21. März 2019 Der Brexit und die Potenziale des Binnenmarktes für NRW

Was bedeutet der EU-Austritt des Vereinigten Königreichs für die eingespielte und jahrzehntelang erfolgreiche Partnerschaft mit Nordrhein-Westfalen? Ein Gutachten der IW Consult für das Wirtschaftsministerium NRW zeigt, dass drei von vier NRW-Unternehmen aufgrund der intensiven Handelsverflechtungen bereits erste Brexit-Auswirkungen spüren. Nur sind diese – anders als mancher erwarten mag – mehrheitlich positiver Natur.

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Thomas Schleiermacher Gutachten 21. März 2019

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Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Was bedeutet der EU-Austritt des Vereinigten Königreichs für die eingespielte und jahrzehntelang erfolgreiche Partnerschaft mit Nordrhein-Westfalen? Ein Gutachten der IW Consult für das Wirtschaftsministerium NRW zeigt, dass drei von vier NRW-Unternehmen aufgrund der intensiven Handelsverflechtungen bereits erste Brexit-Auswirkungen spüren. Nur sind diese – anders als mancher erwarten mag – mehrheitlich positiver Natur.

Am 23. Juni 2016 stimmte das Vereinigte Königreich beim sogenannten „Brexit“-Referendum mit rund 52 Prozent für den Austritt aus der Europäischen Union. Nach mehr als 40 Jahren, in denen die EU stetig neue Mitglieder aufgenommen hat, wird das Vereinigte Königreich nun als erstes Land die Europäische Union wieder verlassen. Die einzelnen Schritte des EU-Aus-tritts regelt Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union.

Die Austrittsverhandlungen, die die britische Premier-ministerin Theresa May Ende März 2017 formal eingeleitet hat, müssen nach spätestens zwei Jahren abgeschlossen sein. Das Vereinigte Königreich würde somit am 29. März 2019 um 23.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit die EU verlassen. Sollten die Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich VK)zu keiner Einigung führen, erlischt die EU-Mitgliedschaft für das VK ebenfalls an diesem Tag.

Zum Zeitpunkt der Finalisierung des vorliegenden Studienberichtes (Anfang März 2019) war noch immer keine abschließende Einigung im britischen Parlament erzielt. Vielmehr wurden für den 12.-14. März 2019 –also 14 Tage vor einem ungeregelten Brexit – ein neuerlicher Abstimmungsmarathon anberaumt. In diesen Abstimmungen soll neben der „May“-Vertragslösung auch über einen ungeregelten Brexit sowie –erstmalig – über eine Verschiebung des Brexit abgestimmt werden. Der Ausgang dieser Abstimmungen ist weiterhin ungewiss – zu unversöhnlich und unvereinbar stehen sich die einzelnen Lagerinnerhalb der beiden großen politischen Parteien gegenüber.

Was der Austritt des VK aus der Europäischen Union letztendlich bewirken wird, ist in vielen Punkten noch unklar. Beispielsweise wäre es möglich, dass das Vereinigte Königreich zwar die EU verlässt, aber Mitglied im sog. Europäischen Wirtschaftsraum bleibt. Das würde bedeuten, dass Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital sich weiterhin frei zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich bewegen können.

Pessimisten befürchten gravierende negative Folgen eines Brexit nicht nur für die Wirtschaft des Vereinigten Königreichs, sondern auch für Deutschland und die anderen EU-Mitgliedsstaaten. Vor allem wenn zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und dem Vereinigten König-reich erneut Zölle eingeführt werden sollten, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf den Export von Waren aus den verbleibenden Mitgliedsstaaten in das Vereinigte Königreich und auch der Bezug von Vorleistungen aus dem Vereinigten Königreich würde in diesem Szenario spürbar kostspieliger werden. In Folge könnten sich deutsche Stückkosten erhöhen und die Wettbewerbsposition heimischer Unternehmen auf den inter-nationalen Märkten erodieren. Dies würde vor dem Hintergrund der derzeit bestehenden Handelsverflechtungen insbesondere deutsche Industriebranchen treffen –und damit auch industriell geprägte Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen.

Der Brexit des VK könnte auf der anderen Seite aber auch Chancen für den Standort NRW und die hier angesiedelten Unternehmen bereithalten. Ein Beispiel für solche positiven Effekte des Brexit für die heimische Wirtschaft sind „handelsumlenkende Effekte“ des Brexit. Sucht beispielsweise ein spanisches Unternehmen nach Ersatz für den bisher beauftragten Zulieferer aus dem VK, da dessen Lieferzuverlässigkeit nicht mehr gewährleistet ist, so könnte dieses spanische Unternehmen von einem NRW-Unternehmen als neuer Kunde akquiriert werden. Auch Absatzmärkte, die bislang von VK-Unternehmen bedient wurden, könnten für NRW-Unternehmen zukünftig attraktiver werden, wenn VK-Unternehmen die Zoll-Bürokratie in ihren Preisen an EU-Kunden weitergeben wollen oder müssen.

Die immer weiter aufgeschobene politische Entscheidung zum verfolgten Brexit-Szenario machte es für die Wirtschaft in NRW aber extrem schwierig, den Über-blick über diese verfahrene (politische) Gemengelage zu behalten. Grundsätzliches Ziel des vom Wirtschafts-ministerium NRW geförderten Projektes „Brexit NRW“ war daher die Erfassung der Betroffenheit und des Vorbereitungstandes der NRW-Wirtschaft in Bezug auf den Brexit sowie die Identifikation der Chancen und Risiken unterschiedlicher Brexit-Szenarien. Dazu wurde ein modular aufgebauter Methodenmix eingesetzt.

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