Der Beitragssatzanstieg würde dann bei 22,2 Prozent gestoppt, die derzeit gültige Obergrenze könnte also auch nach 2030 in etwa gehalten werden. Weil die Versicherten später aus dem Erwerbsleben ausscheiden, also länger produktiv sind, würde die Wirtschaftsleistung damit um bis zu 4 Prozent pro Jahr höher ausfallen als nach geltendem Recht. Die Staatsausgabenquote stiege entsprechend weniger stark – beides trägt dazu bei, die wirtschaftlichen Grundlagen für ein funktionierendes soziales Sicherungssystem zu stärken. Allerdings reicht eine höhere Regelaltersgrenze allein nicht aus, denn die Ergebnisse setzen voraus, dass die Menschen bei längerer Lebenserwartung auch länger erfolgreich am Arbeitsleben teilhaben. Notwendig sind also zum Beispiel Maßnahmen zur berufsbegleitenden Qualifizierung oder verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dies sind zentrale Ergebnisse des Generationenchecks Deutschland, den das IW im Auftrag der INSM durchgeführt hat.
Anhebung des Rentenalters – notwendig, aber noch nicht hinreichend
Das Rentenniveau kann stabilisiert und der Beitragssatzanstieg gebremst werden, wenn die Regelaltersgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung auch nach 2031 weiter angehoben wird. Bei einem Rentenalter von 70 Jahren im Jahr 2052 läge das Sicherungsniveau dann bei rund 45 Prozent – ohne Anpassung unter 44 Prozent.
- Susanna Kochskämper ·
- Gutachten ·
- 24. Oktober 2019
