Die Ergebnisse einer Unternehmensbefragung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln und des Institute for Law and Finance an der Universität Frankfurt zur Bewertung der Unternehmensmitbestimmung deuten darauf hin, dass die paritätische Mitsprache der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat den deutschen Unternehmen Nachteile im internationalen Wettbewerb bringt. Eine Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer an den Aufsichtsratsmandaten wird hingegen deutlich günstiger eingeschätzt. Die meisten Unternehmen äußerten zudem die Ansicht, dass ein geänderter Wahlmodus und eine Verkleinerung der Aufsichtsräte die Kosteneffizienz des Kontrollgremiums erheblich steigern würden. Viele Unternehmensführungen haben zudem Bedenken, dass die Mitspracherechte der Arbeitnehmer die Handlungsspielräume der Unternehmen auf den internationalen Kapitalmärkten einengen. Die Befragungsergebnisse erhärten den Befund, dass eine effizienzsteigernde Wirkung und damit eine ökonomische Begründung der mandatorischen paritätischen Unternehmensmitbestimmung nicht abgeleitet werden können.

Die Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat: Ergebnisse einer Unternehmensbefragung
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Die Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat: Ergebnisse einer Unternehmensbefragung
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Betriebsratswahlen 2022: Ergebnisse der IW-Betriebsratswahlbefragung
Betriebsräte haben einen starken Rückhalt in ihren Belegschaften. Dennoch zeigt der Blick auf die Wahlbeteiligung in der IW-Betriebsratswahlbefragung 2022, dass dieser Rückhalt rückläufig ist.
IW
Fünfzig Jahre Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes
Mit dem 1952 in Kraft getretenen Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) knüpfte die erste Bundesregierung unter Konrad Adenauer am (1934 durch das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit aufgehobenen) Weimarer Betriebsrätegesetz aus dem Jahr 1920 an ...
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