Um den stockenden Windkraftausbau wieder anzuschieben und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu stärken, sieht die Bundesregierung fixe Mindestabstände vor. Allerdings zeigen Erhebungen kein Akzeptanzproblem für Windkraft in der breiten Bevölkerung. Die geplante Abstandsregelung scheint deshalb kaum geeignet, die eigentlichen Probleme bei den Genehmigungen zu adressieren.
Breite Mehrheit für Windkraft
IW-Kurzbericht
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Um den stockenden Windkraftausbau wieder anzuschieben und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu stärken, sieht die Bundesregierung fixe Mindestabstände vor. Allerdings zeigen Erhebungen kein Akzeptanzproblem für Windkraft in der breiten Bevölkerung. Die geplante Abstandsregelung scheint deshalb kaum geeignet, die eigentlichen Probleme bei den Genehmigungen zu adressieren.
Stockender Ausbau gefährdet nicht nur Klimaziele
Die Energiewende in Deutschland stockt. In den ersten drei Quartalen des vergangenen Jahres nahmen lediglich 514 Megawatt (MW) Windenergieanlagen an Land den Betrieb auf - im Vergleich zu knapp 5.500 MW in 2017 (FA Wind, 2019, 2019a). Dabei sehen die ausgeschriebenen Mengen einen jährlichen Zubau von 2.800 MW vor. Nachdem bis vor Kurzem der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung sogar schneller als die politische Zielsetzung gestiegen war, gerät das neue Ausbauziel von 65 Prozent bis 2030 nun in Gefahr. Zudem ist die Herstellung von Produkten für die Windenergie an Land mit 15 Milliarden Euro das umsatzstärkste Klimaschutzgut und somit ein Wirtschaftsfaktor. Allein ein Drittel des Umsatzes wird im Ausland erzielt (Statistisches Bundesamt, 2019). Die Branche ist ein bedeutender Arbeitgeber für – noch – etwa 100.000 Beschäftigte (O 'Sullivan et al., 2018).
Gründe für den stockenden Ausbau
Hauptursache für den stockenden Ausbau sind fehlende Genehmigungen für die Errichtung neuer Windenergieanlagen. Im Vergleich zu den Jahren 2014-2016 ist die durchschnittliche Anzahl der Genehmigungen in den vergangenen drei Jahren um ca. 75 Prozent gesunken. In den vergangenen Jahren ist die Genehmigungs- sowie die Realisierungsdauer deutlich gestiegen (FA Wind, 2019, 2019a). Dies liegt besonders an der steigenden Anzahl gerichtlicher Klagen, die inzwischen fast zwei Fünftel der genehmigten Anlagenleistung betreffen. Fast ein Drittel der Klagen trifft bereits im Betrieb befindliche Anlagen (302 MW), die für die Dauer des Rechtsstreits nicht weiterbetrieben werden dürfen. Jedoch richten sich sieben von zehn Klagen gegen genehmigte, aber bisher nicht realisierte Projekte (709 MW) (FA Wind, 2019b). Weiterhin stockt der Ausbau durch die Begrenzung von Ausbauflächen in der Regionalplanung sowie durch Regularien zur Flugsicherung.
Die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende und damit auch die Erreichung der Klimaziele können nur im Einklang von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft stattfinden. Von der Politik wird derzeit die Akzeptanz gegenüber Windkraft an Land durch pauschale Mindestabstände adressiert. Der Gesetzesvorschlag sieht nun einen Mindestabstand von 1000 Metern vor. Dieser würde nicht nur das verbleibende Windkraftpotential in Deutschland in etwa halbieren, sondern auch die Erneuerung von Bestandsanlagen (Repowering) stark einschränken (UBA, 2019).
Mehrheit der Bürger für Ausbau der Erneuerbaren
Über 90 Prozent der Bevölkerung erachten den Ausbau der erneuerbaren Energien wie Sonnen- oder Windenergie als wichtig oder sehr wichtig, damit die Energiewende gelingt. So das Ergebnis der neuesten Umweltbewusstseinsstudie, für die im Jahr 2018 gut 2000 Personen ab 14 Jahren repräsentativ dazu befragt wurden (BMU/UBA, 2019).
Eine eigene Auswertung der Umfragedaten zeigt zudem, dass sich mit lediglich einem Achtel der Befragten nur eine kleine Minderheit überhaupt von Windrädern in ihrer Umgebung geplagt fühlt. Insgesamt stimmten dem sogar nur 4 Prozent voll und ganz zu. In vier von fünf Fällen stören Windenergieanlagen in ihrer Umgebung nicht wirklich. Jede zweite Befragte fühlt sich sogar von Windrädern überhaupt nicht belästigt. Es zeigen sich auch nur minimale Unterschiede zwischen Befragten in ländlichen (< 20.000 EinwohnerInnen) und urbanen Regionen (s. Abbildung). Insgesamt vier Fünftel aller Befragten geht die Energiewende (eher) zu langsam voran – auch unter jenen, die sich von Windrädern gestört fühlen. Weiterhin haben sich nur 5 Prozent der Befragten bereits aktiv gegen den Ausbau von Windenergieanlagen oder Überland-Stromleitungen engagiert.
Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Bevölkerung sich mehrheitlich nicht von Windkraft an Land gestört fühlt. Die Umsetzungsprobleme und öffentliche Wahrnehmung eines Akzeptanzproblems werden demzufolge von einer kleinen Minderheit in der Bevölkerung erwirkt.
Abstandsregelung als Lösung fraglich
Bei der geplanten Abstandsregelung stellt sich die große Frage, inwiefern diese zu mehr Akzeptanz führen soll, wo sie doch gar nicht die maßgeblichen Hinderungsgründe adressiert. Denn der Hauptklagegrund gegen Windenergieanlagen besteht in sieben von zehn Fällen im Artenschutz, vor allem für Vögel oder Fledermäuse. Eher offenbart sich ein Konflikt zwischen Klima- und Naturschutz. Drei Fünftel der Klagen werden von Naturschutzverbänden geführt. Medial oft genannte Bürgerinitiativen führten hingegen lediglich 14 Prozent der Klagen. Etwas mehr als ein Drittel der Klagen kommt von Privatpersonen und Standortgemeinden machen 12 Prozent aus. Nur wenige Klagen beruhen auf Lärmschutz (17 Prozent) und anderen Gründen (FA Wind, 2019b).
Zudem können empirische Untersuchungen für Deutschland keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen Akzeptanz und Distanz zur Windanlage nachweisen (Langer et al., 2018, FA Wind 2015).
Lösungsansatz für mehr Windräder
Die Befragungsergebnisse legen eine durchaus breite Befürwortung von Windkraft an Land nahe. Notwendig ist demnach ein Lösungsansatz zum Umgang mit der Windkraft an Land, der einerseits die Akzeptanz im kleineren, klagenden Teil der Bevölkerung adressiert, andererseits auch dafür sorgt, dass entsprechend der mehrheitlichen Befürwortung der Ausbau wieder in Gang kommt.
Der nun diskutierte Lösungsansatz sieht pauschale Abstandsregelungen vor, die aber nicht die eigentlichen Probleme adressieren. Fallspezifische Mindestabstände ergeben sich ohnehin durch bestehende Regularien, etwa die Regionalplanung oder das Bundesimmissionsschutzgesetz, worin Lärmschutz und optische Bedrängung berücksichtigt werden. So sieht die aktuelle Rechtsprechung bereits Abstände von 500 Metern oder mehr für Neuanlagen vor (UBA, 2019). Studien zeigen, dass sich die Beteiligung der Gemeinden an den Einnahmen positiv auf die Einstellung der Menschen vor Ort auswirkt (FA Wind, 2015). Eine weitere Frage ist, ob sich eine frühzeitige Bürgereinbindung standardisierten ließe – was sich immerhin ein Großteil der Befragten wünscht (BMUB/UBA, 2019). Letztlich ist auch eine stärkere Rechtssicherheit für genehmigte Anlagen wünschenswert, um weitere Unsicherheiten und Investitionsstau zu vermeiden.
Andreas Fischer / Roland Kube: Breite Mehrheit für Windkraft
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