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Andrea Hammermann / Jörg Schmidt IW-Policy Paper Nr. 8 19. März 2015 Facetten des Gender Pay Gap

Empirische Evidenz auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels

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Facetten des Gender Pay Gap
Andrea Hammermann / Jörg Schmidt IW-Policy Paper Nr. 8 19. März 2015

Facetten des Gender Pay Gap

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Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Empirische Evidenz auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels

Über die Entlohnungsunterschiede zwischen Frauen und Männern, den sogenannten Gender Pay Gap (GPG), wird derzeit viel diskutiert. Häufig steht dabei die Entgeltlücke von zuletzt 22 Prozent für das Jahr 2014 im Vordergrund, die das Statistische Bundesamt regelmäßig berichtet (Statistisches Bundesamt, 2015a). Sie bildet auch den Ausgangspunkt für die Festlegung des sogenannten Equal Pay Day, der auf die Entlohnungsunterschiede aufmerksam machen soll und im Jahr 2015 auf den 20. März fällt. Allzu oft wird jedoch zu Unrecht davon ausgegangen, dass diese Zahl den Entgeltunterschied bei gleicher beziehungsweise gleichwertiger Arbeit angibt. Das Statistische Bundesamt stellt jedoch klar, dass es sich um den sogenannten unbereinigten Entgeltunterschied handelt, der den „Unterschied im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Männern und Frauen, bezogen auf den durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Männern“ angibt. Hinzu käme, dass „Aussagen zum Unterschied in den Verdiensten von weiblichen und männlichen Beschäftigten mit gleichem Beruf, vergleichbarer Tätigkeit und äquivalentem Bildungsabschluss“ damit nicht möglich seien (Statistisches Bundesamt, 2015b).

Wenn nach den Ursachen für die Entlohnungsunterschiede gesucht wird, ist eine tiefergehende Analyse notwendig. So sollten möglichst viele Informationen in eine Berechnung einfließen, die für die Entlohnung relevant sind. Einschlägige Befunde haben bereits gezeigt, dass bei Anwendung entsprechender Bereinigungsverfahren keine nennenswerte geschlechtsspezifische Entgeltlücke mehr nachweisbar ist (vgl. Boll, 2015; IW Köln, 2013). Dies wäre auch verwunderlich, da nicht zuletzt im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz festgeschrieben ist, dass Löhne und Gehälter unabhängig vom Geschlecht festzulegen sind.

Der verbleibende bereinigte Entgeltunterschied kann je nach Qualität und Umfang des zugrundeliegenden Datensatzes variieren. Wenn allein aufgrund von Datenrestriktionen über entgeltrelevante Informationen, wie zum Beispiel Verhaltensunterschiede in Gehaltsverhandlungen und Wettbewerbssituationen oder Präferenzunterschiede (Dohmen/Falk, 2011), eine bereinigte Entgeltlücke verbleibt, kann dies nicht als Indiz für eine bestehende Ungleichbehandlung herangezogen werden. Insofern scheint eine wesentliche Erkenntnis darin zu bestehen, dass ein möglichst umfassendes Modell zwar eine gute Annäherung an die Realität der Entgeltfindung sein kann, tatsächlich aber in Abhängigkeit der verfügbaren Daten wohl kaum ein Berechnungsmodell existiert, das alle (denkbaren) Einflussfaktoren der Entlohnung berücksichtigt.

Vor diesem Hintergrund möchte die vorliegende Studie einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion um die Entlohnungsunterschiede zwischen Frauen und Männern leisten und eigene empirische Evidenz zur Frage der Entlohnungsunterschiede vorlegen. Sie greift eine Vielzahl von möglichen Einflussfaktoren der Entlohnung auf, stellt diese übersichtlich und mit einem Fokus auf Geschlechterunterschiede dar und untersucht im Rahmen eines multivariaten Modells, inwieweit diese Faktoren zur Erklärung des GPG beitragen. Abschließend werden anhand der empirischen Ergebnisse Ansatzpunkte für politisches Handeln abgeleitet.

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Andrea Hammermann / Jörg Schmidt IW-Policy Paper Nr. 8 19. März 2015

Andrea Hammermann / Jörg Schmidt: Facetten des Gender Pay Gap – Empirische Evidenz auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels

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