Durch den Abbau von Schiefergas und -öl sind die USA zu einem der wichtigsten Öl- und Gasproduzenten der Welt aufgestiegen. In Deutschland ist das sogenannte Fracking bislang gesetzlich nicht geregelt. Nun hat sich das Kabinett nach langem Ringen auf einen Gesetzesentwurf geeinigt, der hoffen lässt.
Gesetzentwurf lässt hoffen
In Deutschland wird um die Förderung von Gas aus Schieferformationen erbittert gestritten. Das Fracking, mit dem die USA sich zum bedeutendsten Erdgasproduzenten gemausert haben, schürt Ängste vor ökologischen Risiken. Denn dabei wird Wasser in Verbindung mit Chemikalien mit hohem Druck in tiefe Gesteinsschichten gepresst, um dort Risse zu verursachen, aus denen das Gas gewonnen wird. Trotz damit einhergehender Bedenken kann die heimische Schiefergasförderung unbestritten dazu beitragen, dass die Importabhängigkeit bei Gas sinkt und die Energiewirtschaft Chancen auf Wertschöpfung und Innovationen erhält.
Deshalb ist es zu begrüßen, dass der nun vorgelegte Gesetzesentwurf die Förderung von Schiefergas auch in Gesteinsschichten oberhalb von 3000 Metern unter der Erdoberfläche erlaubt – zur Erprobung. Ökologischen Bedenken wird Rechnung getragen, indem Naturschutz- und Wasserschutzgebiete nicht genutzt werden dürfen. Gleiches gilt für die Einzugsgebiete von Trinkwasserentnahmestellen. Generell darf die Methode nur in sehr tiefen Gesteinsschichten angewendet werden.
Indem die Regierung die Erprobung erlauben will, könnten die Potenziale und Risiken der Schiefergasförderung in Deutschland endlich sinnvoll überprüft werden.
Jene, die schon die Erprobung kritisch sehen, sollten bei ihren Argumenten indes bedenken, dass dank der praktischen Erfahrungen der vergangenen Jahre viele Risiken deutlich besser eingeschätzt werden können als in der Vergangenheit. Die Auflagen in Deutschland sind zudem wesentlich strenger als in den USA. Und: Die Energiewende kann nur mit Technologieoffenheit gelingen.
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