1. Home
  2. Presse
  3. IW-Nachrichten
  4. Urteil zum Mietendeckel: Wichtige Entlastung für den Markt
Zeige Bild in Lightbox
(© Foto: iStock)
IW-Nachricht 15. April 2021 Michael Voigtländer

Urteil zum Mietendeckel: Wichtige Entlastung für den Markt

Der Berliner Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz, urteilte das Bundesverfassungsgericht heute in Karlsruhe. Das Urteil ist wegweisend und entlastet den Markt: Seit Einführung des Mietendeckels gibt es in Berlin 28 Prozent weniger Mietwohnungen.

Der Mietendeckel spaltet seit seiner Einführung die Berliner Politik: Die einen freuen sich über sehr günstige Wohnungen in beliebten Lagen, die anderen klagen über unrentable Mietverträge. Jetzt hat das Karlsruher Bundesverfassungsgericht ein Machtwort gesprochen: Das Gesetz sei aus formalen Gründen nichtig. Das Land Berlin habe keine Gesetzgebungsbefugnis gehabt, weil die Miethöhe auf Bundesebene im Bürgerlichen Gesetzbuch längst geregelt ist.

Qualität sinkt durch den Mietendeckel

Das Urteil ist eine gute Nachricht. Eingriffe wie der Mietendeckel haben nicht nur in Berlin, sondern auch in New York, San Francisco, Barcelona, London und Stockholm gravierende Folgen gehabt. Zwei davon lassen sich überall beobachten: Zum einen investieren Vermieter weniger in ihre bestehenden Immobilien. Sinken zwangsläufig die Mieten, lohnen sich beispielsweise energetische Modernisierungen kaum noch – langfristig sinkt also die Qualität auf dem Wohnungsmarkt. Und dem Klima ist damit auch nicht geholfen.

Deutlich weniger Mietwohnungen

Zum anderen ist die Zahl der angebotenen Wohnungen stark gesunken. Viele Vermieter verkaufen lieber an Selbstnutzer, als erneut zu vermieten – umso schwieriger wird es für Mieter, eine Wohnung zu finden. In Berlin ist die Zahl der Mietwohnungen seit Einführung des Mietendeckels um 28 Prozent zurückgegangen. Zum Vergleich: In Hamburg gab es im gleichen Zeitraum 15 Prozent mehr Mietwohnungen.

Viele Mieter müssen jetzt damit rechnen, während einer schwerwiegenden Wirtschaftskrise Miete nachzuzahlen. Einige Vermieter haben derweil angekündigt, auf Nachzahlungen zu verzichten – so wie die Wohnungsgesellschaft Vonovia. Sie warb für umsichtige Lösungen im Sinne aller Beteiligten. „Im Wohnungsmarkt geht es darum, die Interessen von Mietern und Vermietern auszutarieren – das heutige Urteil sollte Anlass sein, die verhärteten Fronten zwischen Mietern und Vermietern in der Bundeshauptstadt aufzulösen”, sagt IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer. „Für die Politik ist es eine neue Chance, dem Wohnungsbau wieder Vorrang zu geben und so den Markt langfristig zu entspannen.“

Mehr zum Thema

Mehr zum Thema

Artikel lesen
Wie die Berliner Vergesellschaftung den Wirtschaftsstandort Deutschland schädigt
IW-Policy Paper Nr. 6 10. Juli 2026 Michael Voigtländer / Philipp Deschermeier

Wie die Berliner Vergesellschaftung den Wirtschaftsstandort Deutschland schädigt

Die Berliner Pläne zur Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen nach Artikel 15 des Grundgesetzes (GG) sind weit mehr als ein lokalpolitisches Experiment.

Michael Voigtländer / Philipp Deschermeier IW

Artikel lesen
IW-Trends Nr. 2 4. Juli 2026 Michael Voigtländer / Lisa Wagner

Steuerliche Benachteiligung von selbstgenutzten Immobilien in Deutschland

Deutschland weist im europäischen Vergleich eine sehr niedrige Wohneigentumsquote auf, was sich negativ auf die private Altersvorsorge und eine gleichmäßigere Vermögensverteilung auswirkt.

Michael Voigtländer / Lisa Wagner IW

Mehr zum Thema

Inhaltselement mit der ID 8880