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(© Foto: samott - Fotolia)
Griechenland IW-Nachricht 6. Juli 2015

Nicht zwingend am Ende

Griechenland hat abgestimmt: Mit einer klaren Mehrheit von gut 61 Prozent hat sich das griechische Volk gestern gegen die Reformen und Sparvorschläge seiner Geldgeber gestellt. Doch wie geht es nun weiter? IW-Direktor Michael Hüther formuliert sechs Punkte, die bei den anstehenden Entscheidungen beachtet werden müssen.

  • Die Europäische Währungsunion darf nicht zu einer Transferunion werden. Damit scheint ein Ausscheiden Griechenlands aus dem Euro wahrscheinlicher als je zuvor. Allerdings ist nicht klar, wie dieser Grexit von statten gehen könnte und was danach folgt. Unvermeidbar erscheint kurzfristig – wenn die EZB die ELA-Kredite regelkonform nicht erhöht – die Einführung einer Parallelwährung. Das aber muss keinen Austritt aus der Europäischen Währungsunion bedeuten, wenn die Eurogruppe dies während der Verhandlungen als rein technischen und befristeten Vorgang bewertet.
  • Es muss eine langfristige Lösung her, wenn ein drittes Hilfspaket wirksam sein soll. Das kann gelingen, wenn der zeitliche Rahmen, der im November für die griechischen Schulden gesetzt wurde (30 Jahre Laufzeit, teilweise Stundung der Zinsen für zehn Jahre, Tilgungsbeginn nach 2020), auch auf die Kredite des IWF und der EZB angewendet wird. Das kann durch eine Übertragung der entsprechenden Schulden auf den ESM erfolgen. Zwingend wäre es dann notwendig, dass ein Vertrag zwischen der Eurogruppe und dem ESM einerseits sowie Griechenland andererseits den notwendigen Konsolidierungspfad (Höhe der jährlichen Primärüberschüsse) und die reformpolitischen Handlungsfelder definiert. Dabei könnte auch vereinbart werden, dass Zins und Tilgung nur in Jahren mit Wirtschaftswachstum zu leisten sind. Später müssten dann aber die Raten für jene Jahre, inklusive Verzinsung, nachgezahlt werden, in denen die Zahlungen ausgesetzt wurden. Schließlich könnte das Verfehlen der Konsolidierungsziele mit ex-post-Sanktionen verbunden werden, indem Steuereinnahmen automatisch in entsprechender Höhe an den ESM gehen.
  • Der ESM sollte zu einem Europäischen Währungsfonds umgebaut werden. Dafür sollte seine Unabhängigkeit – gerade gegenüber der EU-Kommission – gestärkt werden, damit der ESM für die notwendigen Anpassungen in den Programmstaaten wirksam agieren kann.
  • Was ein griechischer Staatsbankrott die europäischen Steuerzahler am Ende kosten könnte, ist aktuell nicht exakt zu berechnen. Es bestehen gegenüber Griechenland Forderungen aus den Rettungspaketen und im Eurosystem. Solange man aber nicht weiß, wie hoch ein möglicher Schuldenschnitt ausfallen würde und wie die Abschreibungsmodalitäten der Europäischen Zentralbank aussehen, lassen sich die genauen Verluste nicht exakt beziffern.
  • Nennenswerte realwirtschaftliche Effekte sind für Deutschland nicht zu erwarten. Die Handelsverflechtungen zwischen Deutschland und Griechenland sind im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise bereits dramatisch zurückgegangen. Die deutschen Warenexporte nach Griechenland sind seit 2008 um 40 Prozent eingebrochen und erreichten im Jahr 2014 nur noch einen Wert von fünf Milliarden Euro, was einen Anteil an den gesamten deutschen Exporten von nur 0,4 Prozent entspricht.
  • Mit den neu geschaffenen Institutionen und der positiven Entwicklung der anderen Staaten, die externe Hilfe erfahren haben, ist die EU gut aufgestellt und Ansteckungseffekte sind nicht zu erwarten.

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