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Statistisches Bundesamt in Wiesbaden (© Getty Images)
IW-Nachricht 15. August 2025 Maximilian Stockhausen

Armutsmessung: Kritik am Statistischen Bundesamt überzogen

Armutsforscher kritisieren die lautlose Löschung von Statistiken zur Armutsgefährdung durch das Statistische Bundesamt. Doch Manipulationsvorwürfe gehen zu weit – die Entscheidung sorgt für mehr Übersicht und weniger Verwirrung.

„Behördliche Willkür“ und einen „Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit“ werfen 30 Armutsforscher dem Statistischen Bundesamt in einem offenen Brief vor. Der Auslöser: Die Statistikbehörde hatte die Armutsgefährdungsquoten auf Basis des Mikrozensus ab dem Jahr 2020 aus ihrem Statistikportal gelöscht. Der Vorwurf geht jedoch zu weit: Die Entscheidung sorgt vielmehr für mehr Klarheit in der öffentlichen Kommunikation. Der Vorwurf der Manipulation ist unlauter. 

Armutsrisikoquote ist nicht gleich Armutsrisikoquote

Die Messung der Armutsgefährdung ist seit jeher mit großen statistischen Unsicherheiten behaftet. Bis zu drei verschiedene Haushaltsbefragungen werden zu ihrer Berechnung verwendet: Der Mikrozensus, das EU-SILC (seit 2020 in den Mikrozensus als MZ-SILC integriert) und das Sozio-oekonomische Panel. Diese Datensätze unterscheiden sich deutlich in ihrer Methodik – etwa in Stichprobengröße, Detailtiefe und Erhebungszeitpunkt der Einkommensdaten – und führen daher zwangsläufig zu unterschiedlichen Ergebnissen. 

Das liegt schon daran, dass es sich „nur“ um Stichproben der Bevölkerung und keine Vollerhebungen handelt – auch wenn versucht wird, die Ergebnisse durch Gewichtung bevölkerungsrepräsentativ zu gestalten. So sind alle Haushaltsbefragungen mit statistischen Unsicherheiten und Schätzfehlern behaftet. In einem Jahr liegt die geschätzte Quote in einem Datensatz leicht unter der Quote aus einem anderen, im nächsten Jahr ist es umgekehrt. Mit Manipulationen und Kleinrechnen von Armutsrisikoquoten hat das nichts zu tun.

Entscheidung sorgt für mehr Klarheit

Mit der Fokussierung auf das (ebenso unperfekte) MZ-SILC geht das Statistische Bundesamt vielmehr einen richtigen und überfälligen Schritt, das Nebeneinander unterschiedlicher Ergebnisse zu bereinigen. So lässt sich zukünftig vermeiden, dass unterschiedliche Datensätze unterschiedliche – vor allem kurzfristige – Trends darstellen und damit Verwirrung in der Öffentlichkeit stiften. 

Für die Forschung, auch die 30 Unterzeichner des offenen Briefs, bleibt der Zugang zu den Mikrozensus-Daten zudem bestehen, sodass sich die Armutsrisikoquoten selbstständig berechnen und unter Forschern diskutieren lassen. Das Statistische Bundesamt hätte die Entscheidung klarer kommunizieren müssen, doch der schwere Vorwurf eines Eingriffs in die Wissenschaftsfreiheit ist überzogen.
 

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