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(© Foto: doble-d/iStock)
Jochen Pimpertz IW-Nachricht 25. November 2016

Altersversorgung: Der Renten: Wahlkampf ist eröffnet

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles plädiert für ein Mindestrentenniveau von 46 Prozent auch nach dem Jahr 2030. Das wird nur mit höheren Belastungen der nachfolgenden Generationen möglich sein. Den Nachweis, warum die bisherige doppelte Haltelinie nicht reicht, bleibt die Ministerin schuldig.

Am frühen Morgen hieß es noch, dass sich die Große Koalition auf Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente geeinigt hat. Auch bei dem Ziel der Rentenrechtsangleichung zwischen Ost und West schien man sich im Grunde einig. Die Behandlung offener Fragen zur doppelten Haltelinie sowie zu einer Solidar- oder Lebensleistungsrente sollten vertagt werden.

Wenige Stunden später präsentiert Bundesarbeitsministerin Nahles aber ein eigenes Rentenpaket. Mit einer doppelten Haltelinie – ein Mindestrentenniveau von 46 Prozent über das Jahr 2030 hinaus sowie eine Obergrenze für den Beitragssatzanstieg von 25 Prozent – scheint die Ministerin aber nicht nur den gerade erzielten Kompromiss der Großen Koalition aufzukündigen. Sie kündigt damit vor allen den bislang gültigen Generationenausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung auf.

Denn eine doppelte Haltelinie ist ja bereits definiert. Die wurde Anfang der 2000er-Jahre unter Kanzler Gerhard Schröder eingeführt, weil mit dem demografischen Wandel absehbar immer mehr Rentner von immer weniger Beitragszahlern versorgt werden müssen. Damit die jungen Arbeitnehmer nicht einseitig belastet werden, hatte die rot-grüne Regierung diese zusätzlichen Lasten zwischen den Generationen aufgeteilt. Damit die demografisch bedingten Zusatzlasten nicht allein den Arbeitnehmern aufgebürdet werden, ist der Anstieg des Beitragssatzes bis zum Jahr 2030 auf 22 Prozent begrenzt. Das wird aber nur möglich sein, wenn das Versorgungsniveau langsam aber stetig bis auf 43 Prozent sinkt. Weil diese Grenzen nicht zu halten gewesen wären, musste dann die zweite schwarz-rote Koalition die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre nachschieben.

Mit einem Versorgungsniveau von 46 Prozent werden die aktuellen Berechnungen des Bundessozialministeriums Makulatur. Demnach hätte 2030 ein Sicherungsniveau von 44,5 Prozent mit einem Beitragssatz von 21,8 Prozent finanziert werden können. Stattdessen müssen die Beitragszahler eine deutlich höhere Last stemmen. Bei der kommenden Bundestagswahl müssen dann aber nicht nur die jüngeren Erwerbstätigen über einen fairen Interessensausgleich zwischen Rentnern und Beitragszahlern abstimmten. Auch die aktuellen Rentner müssen abwägen, ob ihre künftige Rente sicher ist, wenn damit die Beschäftigungs- und Einkommenschancen der Kinder- und Enkelgenerationen zunehmend eingeschränkt werden.

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