1. Home
  2. Presse
  3. IW-Nachrichten
  4. Vorschläge haben Kinder und Enkel nicht im Blick
Zeige Bild in Lightbox Vorschläge haben Kinder und Enkel nicht im Blick
(© Foto: FGorgun/iStock)
Rentenreform IW-Nachricht 8. Juni 2016

Vorschläge haben Kinder und Enkel nicht im Blick

Es mag gute Gründe für eine Versicherungspflicht Selbständiger in der Gesetzlichen Rentenversicherung geben – die demografischen Probleme löst dieser Vorschlag aber nicht. Ebenso wenig wie eine höhere Beitragsbemessungsgrenze, denn die würde zu einer stärkeren Ungleichheit unter den Rentnern führen.

Die CDU-Arbeitsgruppe Rente hat zwei Vorschläge zur Reform der Gesetzlichen Rentenversicherung gemacht: Zum einen sollen Selbständige in die Rentenkasse einzahlen, sofern sie nicht in berufsständischen Einrichtungen pflichtversichert sind. Zum anderen soll die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 6.200 Euro pro Monat in Westdeutschland auf 9.000 Euro ansteigen. Das soll Arbeitnehmern helfen, Einkommensschwankungen über mehrere Jahre auszugleichen. Doch beides ist nicht geeignet, der umlagefinanzierten Rentenversicherung nachhaltig zu helfen.

Würde man ein Rentensystem auf der grünen Wiese neu erfinden, käme wohl kein Ökonom auf die Idee, unterschiedliche Regeln für Angestellte, Selbständige und Beamte zu empfehlen, wie sie momentan in Deutschland zu finden sind. Aber wie so oft im Leben ist die Praxis der größte Feind der Theorie: Würden die bislang nicht versicherungspflichtigen Selbständigen jetzt in die Versicherung einbezogen, würde das neue Probleme verursachen.

Zunächst nimmt die Rentenkasse zwar mehr ein und damit könnte der Beitragssatz sinken. Davon würden aber ausgerechnet die geburtenstarken Jahrgänge profitieren, die die aktuellen Finanzierungslasten ohnehin noch auf viele Köpfe verteilen können und den demografischen Wandel mitverursacht haben, weil sie wenig fortpflanzungsfreudig waren. Schutzbedürftig sind vielmehr die heute jungen und die künftigen Beitragszahler: Obwohl diese Altersgruppen schwächer besetzt sind, müssen sie künftig eine steigende Zahl von Ruheständlern versorgen.

Wenn Selbstständige zusätzlich in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen müssen, kommen deren Rentenanwartschaften noch einmal oben drauf. Den Interessen der Kinder- und Enkelgenerationen dient das nicht. Ihnen wäre eher geholfen, eine verpflichtende Altersvorsorge für Selbständige außerhalb des gesetzlichen Umlagesystems zu organisieren.

Auch die Idee, die Beitragsbemessungsgrenze zu erhöhen, bringt wenig. Denn die Logik des Umlageverfahrens bedeutet, dass das, was heute zusätzlich in den Rententopf eingezahlt wird, auch heute ausgegeben wird – also morgen nicht mehr zu Verfügung steht. Der Vorschlag würde deshalb vor allem den geburtenstarken Jahrgängen helfen statt in Zukunft den geburtenschwächeren. Außerdem: Die künftigen Renten würden ungleicher verteilt sein, weil diejenigen, die heute mehr einzahlen, morgen ein größeres Stück vom Rentenkuchen beanspruchen dürfen.

Mehr zum Thema

Artikel lesen
Wer im Alter arbeitet, ist zufriedener
Ruth Maria Schüler in der Fuldaer Zeitung Gastbeitrag 20. April 2024

Wer im Alter arbeitet, ist zufriedener

IW-Expertin für soziale Sicherung und Verteilung, Ruth Maria Schüler, geht in einem Gastbeitrag für die Fuldaer Zeitung der Frage nach, warum der frühe Ausstieg aus dem Erwerbsleben kein Garant für das Lebensglück ist.

IW

Artikel lesen
Jennifer Potthoff / Ruth Maria Schüler Pressemitteilung 11. April 2024

Lange Arbeiten: Wer im Alter arbeitet, ist zufriedener

Die Lebenszufriedenheit der Deutschen ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Das zeigt eine neue Auswertung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Besonders zufrieden: die sogenannten „Silver Worker“, also 66- bis 70-Jährige, die über das ...

IW

Mehr zum Thema

Inhaltselement mit der ID 8880