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(© Foto: Ana Blazic Pavlovic - Fotolia)
Jochen Pimpertz IW-Nachricht 18. November 2013

Reformvorschlag Rente: Kinderlose werden nicht bestraft

Der Vorschlag, die gesetzliche Rente nach der Zahl der eigenen Kinder zu staffeln, stößt bei vielen Kinderlosen auf Unverständnis. Doch die Idee ist richtig, wenn es darum gehen soll, künftige Beitragszahler nicht über Gebühr zu belasten.

Derzeit geistert ein Vorschlag von Hans-Werner Sinn durch die Gazetten. Der Professor will den gesetzlichen Rentenanspruch nicht nur nach den Beitragszahlungen bemessen, sondern auch nach der Anzahl der eigenen Kinder. Demnach bekämen alle Versicherten nur noch einen Anteil des jetzigen Versorgungsniveaus garantiert. Wer mehr erhalten will, muss entweder als Kinderloser privat vorsorgen, oder in den Nachwuchs investieren. Das stößt vor allem Kinderlosen sauer auf. Soll man dafür bestraft werden, wenn man sein Leben ohne eigene Familie einrichtet oder gar aus medizinischen Gründen darauf verzichten muss?

So verständlich diese Reaktion auch ist, ökonomisch ist sie falsch. Damit ein Umlageverfahren funktioniert, braucht es Kinder. Denn wer heute Beiträge zahlt, der spart nicht etwa Geld an. Nein, die Beiträge werden vielmehr direkt wieder an die aktuelle Rentner-Generation ausgeschüttet. Diese Umlage erfolgt in dem Vertrauen, dass die eigene Altersvorsorge in Zukunft durch Einzahlungen der folgenden Kindergeneration abgesichert wird. Während also die „Großeltern“-Generation von den Beiträgen lebt, die in die Rentenkasse gezahlt werden, hängt die eigene Alterssicherung von der Investition in den Nachwuchs ab.

Wer sich aber als Kinderloser nur zu einem Teil an den Erziehungskosten beteiligt, der wird nicht etwa bestraft, wenn die Rente kinderabhängig gestaffelt wird. Der verfügt vielmehr über die Mittel, alternativ vorzusorgen. Der Clou: Schwanken die Rentenansprüche der einen Generation mit der Anzahl ihrer Kinder, dann werden die nachfolgenden Beitragszahler nicht mehr automatisch stärker belastet, falls die Geburtenrate niedrig ist. Denn wenn weniger Ansprüche entstehen, kann die Beitragslast für jedes einzelne Kind konstant gehalten werden.

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