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(© Foto: Photographer:Klaus Eppele - Fotolia)
Jochen Pimpertz IW-Nachricht 7. Mai 2015

Gesetzliche Sozialversicherung: Beiträge senken statt aufblähen

Finanzpolster in den Sozialkassen sind kein Problem, solange sich die Rücklagen im Rahmen des gesetzlichen Mandats bewegen. Darüber hinaus gilt aber, dass die Politik die Beitragszahler entlasten muss – bei 75 Milliarden in den Kassen und drohenden Strafzinsen ist der Anlass dafür gegeben.

Derzeit sind die Kassen der gesetzlichen Sozialversicherung prall gefüllt: Insgesamt rund 75 Milliarden Euro schlummerten zum Jahresende 2014 in den Bilanzen. Da stellt sich die Frage, ob das Geld gut angelegt ist. Denn nicht nur Omas Sparbuch wirft momentan kaum Zinsen ab. Auch die Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Kranken- und Pflegekassen lassen sich kaum gewinnbringend anlegen. Auf die Spitze getrieben wird die Situation, weil auf Bankeinlagen teilweise bereits negative Zinsen zu zahlen sind. Schon vermuten manche deshalb ein Problem für die Sozialversicherung, droht doch im Extremfall die Vernichtung von Beitragsmitteln.

Gemach, möchte man diesen Stimmen zurufen. Denn die Rücklagen haben nicht den Sinn, hohe Renditen abzuwerfen. Vielmehr verpflichtet der Gesetzgeber zum Beispiel die Rentenversicherung, eine Nachhaltigkeitsreserve zu bilden, um saisonale und konjunkturbedingt auftretende Schwankungen im Beitragsaufkommen auszugleichen. Das verschafft Arbeitgebern Planungssicherheit bei den Lohnnebenkosten und hilft, die Beschäftigung im konjunkturellen Auf und Ab zu verstetigen. Diese Reserve ist allerdings auf das 1,5-Fache einer Monatsausgabe beschränkt. Übersteigt sie diesen Umfang, ist die Regierung gesetzlich verpflichtet, den Beitragssatz zu senken.

Doch diese Regelung ist in Gefahr: Beispielsweise der DGB fordert, dass die Rentenkasse mehr Mittel horten soll. Zudem soll die Pflegeversicherung nach Regierungsplänen einen Demografie-Fonds ansparen. Dann würde sich wirklich die Frage stellen, wie die Mittel rentabel angelegt werden können. Mehr noch: Im Sinne des Anlegerschutzes müssten unter diesen Bedingungen die gesetzlichen Sozialkassen der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsaufsicht unterstellt werden.

Doch es gibt eine einfache Alternative zu diesem Szenario: Wenn die Rücklagen zu hoch ausfallen, müssen die Beitragssätze sinken – wie es die aktuellen Regeln vorsehen. Das ist und bleibt der Königsweg, denn das entlastet unmittelbar die Beitragszahler und schafft sofort Spielraum für private Vorsorge. Gewiss: Zwar müssen auch Lebensversicherer und Co. mit dem Niedrigzinsumfeld umgehen. Sie sind aber als Profis auf den Umgang mit diesem Problem spezialisiert und unterliegen bereits der Aufsicht.

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