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(© Foto: GettyImages)
Michael Hüther IW-Nachricht 29. Juli 2021

„Der Gesetzgeber sollte eine Impfpflicht nicht ausschließen“

Die Herdenimmunität gilt als fast unerreichbar. Umso wichtiger ist es, so viele Erwachsene wie nötig zu impfen. Doch wie können Impfunwillige erreicht werden? IW-Direktor Michael Hüther plädiert für kostenpflichtige Tests, Impfkampagnen und teilweise Impfpflichten.

Um bis zum Herbst eine Herdenimmunität zu erreichen, müssten nach Schätzungen des RKI mindestens 85 Prozent der Zwölf- bis 59-Jährigen und 90 Prozent der über 60-Jährigen vollständig geimpft sein. Das RKI hält es für unrealistisch, dass diese Quote rechtzeitig erreicht wird. Für den Staat stellt sich also die Frage, wie er mit impfunwilligen Erwachsenen umgehen soll. 

Impfpflicht in kritischen Berufen 

Impfen ist der beste Schutz gegen Infektion. In kritischen Berufen, insbesondere im Gesundheits- und Bildungssektor, sollte der Gesetzgeber eine Impfpflicht einführen, weil wir es hier mit schutzbedürftigen Personen zu tun haben. Kinder können sich noch nicht impfen lassen, kranke und alte Menschen haben trotz Impfung eine höhere Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf. Mit Impfkampagnen könnten die über 18-Jährigen gezielt angesprochen werden, beispielsweise in Schulen, Universitäten, Sportvereinen oder beim Wehr- und Ersatzdienst. Eine generelle Impfpflicht sollte der Gesetzgeber allerdings je nach weiterem Verlauf der Pandemie nicht von vornherein ausschließen.  

Tests aus eigener Tasche zahlen 

  Zum jetzigen Zeitpunkt sind – abgesehen von den genannten Berufsgruppen – kluge Anreize der bessere Weg. Ab Anfang September, wenn alle Erwachsenen ein Impfangebot hatten, sollten Schnelltests kostenpflichtig sein. Wer dann etwa ungeimpft eine Veranstaltung besuchen möchte, muss vorher einen PCR-Test machen und die Kosten dafür aus der eigenen Tasche zahlen. Außerdem ist zu erwägen, Impfunwillige bei einer Covid-Erkrankung an den Behandlungskosten zu beteiligen. Wer sich dem Solidarprinzip entzieht, sollte es selbst nicht oder nur eingeschränkt in Anspruch nehmen können. 

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